SpOn 01.03.2026
13:55 Uhr

Memmingen: Polizei stoppt Handyfilmer bei Rettungseinsatz


Während Rettungssanitäter um ein Leben kämpfen, hält ein Schaulustiger mit seinem Smartphone drauf und filmt – trotz mehrerer Ansagen, das zu unterlassen. Dann greift die Polizei ein.

Memmingen: Polizei stoppt Handyfilmer bei Rettungseinsatz

Bei einem Rettungseinsatz im bayerischen Memmingen sind nicht nur Einsatzkräfte, sondern auch zahlreiche Schaulustige angerückt. Nach Angaben der Polizei filmte ein 67-jähriger Mann Wiederbelebungsmaßnahmen mit seinem Smartphone, trotz mehrfacher Aufforderung, dies zu unterlassen.

Feuerwehr und Rettungssanitäter reanimierten demnach einen 44-jährigen Anwohner, den sie aus dem dritten Stock eines Hauses geborgen hatten. Während die Einsatzkräfte um das Leben des Mannes kämpften, bildete sich vor Ort eine Gruppe von Gaffern. Die Polizei sprach mehrere Platzverweise aus, um die Zuschauer zurückzudrängen.

Ein 67-Jähriger zeigte sich jedoch besonders interessiert: Trotz mehrfacher und deutlicher Aufforderung filmte er von seinem Balkon aus weiter und zoomte nach Angaben der Beamten sogar auf den Patienten. Die Polizei sichtete die Aufnahmen noch vor Ort.

Den 67-jährigen Videofilmer erwartet nun eine Anzeige wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Die Einsatzkräfte appellieren: Solche Rettungseinsätze sind kein Spektakel für Zuschauer – und schon gar kein Motiv für Nahaufnahmen.

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Seit Mai 2017 gibt es ein Gesetz, das Gaffen unter Strafe stellt. Das Strafgesetzbuch sieht für Gaffer, die Polizei und Sanitäter bei ihrer Arbeit behindern oder Unfallopfer fotografieren oder filmen, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Diese ist nicht genau beziffert.

Auch Fotos zu machen und zu verbreiten, die »die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau« stellen, ist laut Paragraf 201a StGB verboten.

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oka/dpa