Schlagersängerin Melanie Müller ficht ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes an. Wie ein Sprecher des Landgerichts Leipzig dem SPIEGEL bestätigte, legte die 37-Jährige gegen das Urteil Revision ein. Die Nachrichtenagentur dpa hatte zuvor berichtet. Nun wird sich das Oberlandesgericht Dresden (OLG) mit dem Fall beschäftigen.
Nach Hitlergruß-Vorwürfen hatte Müller auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte in der Vorwoche die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3500 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, die Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geldstrafe in zweiter Instanz reduziert
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. In zweiter Instanz war die Höhe der Tagessätze geringer ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer einstufte.
Müller hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, erklärte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: »Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi«. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.
