Wer hat den berühmten Zettel von Günter Schabowski verkauft, dessen Worte den Mauerfall einleiteten? Das Haus der Geschichte in Bonn muss der Presse nun Auskunft darüber geben, von wem der Sprechzettel kam. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Berufungsverfahren entschieden. In dem Streit forderte die »Bild«-Zeitung vom Haus der Geschichte die Namen der Verkäufer für seine Recherche zu einem Dokument der Zeitgeschichte. Zu Recht, wie das OVG jetzt entschieden hat.
Politbüromitglied Günter Schabowski hatte am 9. November 1989 bei einer Pressekonferenz neue Reiseregelungen für DDR-Bürger verkündet und Details dazu von einem Zettel abgelesen. Auf eine Frage eines Reporters stammelte Schabowski mehr, als dass er sprach: »Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.« Kurz darauf öffnete sich ungewollt von der Staatsführung die Mauer. Das Haus der Geschichte konnte das Original für seine Ausstellung für 25.000 Euro kaufen. Aber: Dies gelang nur mit der Zusage, dass die Verkäufer anonym bleiben konnten.
Politbüromitglied Günter Schabowski während der historischen Pressekonferenz am 9. November 1989
Foto: dpaPresse hat Anspruch auf Information
Nach Ansicht des Gerichts kann dies nicht so bleiben. Die Presse habe Anspruch auf die Information. Dies hatte auch das Verwaltungsgericht Köln in der Vorinstanz so entschieden. Allerdings liege es dann in der Verantwortung des recherchierenden Journalisten, ob die Information zur Person dann auch veröffentlicht werde.
Die Begründung für das OVG-Urteil: Das Informationsinteresse der Presse überwiegt die Vertraulichkeitsinteressen des Verkäufers und der beklagten Stiftung. »Die Weitergabe der in Rede stehenden personenbezogenen Daten an den Kläger betrifft allein die Sozialsphäre des Zweitverkäufers«, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Besondere, über den Wunsch nach Anonymität hinausgehende Gründe liegen laut OVG nicht vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht in Münster ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
