»Sofort, unverzüglich«: Der sogenannte Schabowski-Zettel dokumentiert den Fall der Mauer wie kein Zweiter. Jetzt geht der Rechtsstreit über den Sprechzettel des ehemaligen SED-Politikers in die nächste Instanz. Am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ging jetzt ein Antrag auf Revision ein. Die nächsthöhere Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa und beruft sich auf eine Gerichtssprecherin.
SED-Politbüromitglied Günter Schabowski ging am 9. November 1989 in die Weltgeschichte ein, als er bei einer Pressekonferenz auf die Frage, ab wann die neuen Reiseregelungen für DDR-Bürger gelten würden, antwortete: »Sofort, unverzüglich.« Wenig später führten diese Worte zur ungewollten Maueröffnung in Berlin. Das Haus der Geschichte in Bonn sicherte sich den Sprechzettel Schabowskis für seine Ausstellung, doch seit Jahren gibt es Streit über das Dokument.
Unter Glas: Der sogenannte Schabowski-Zettel
Foto: Oliver Berg / dpaEin Journalist will seit Längerem erfahren, wer dem Haus der Geschichte den berühmten Zettel verkaufte. Der Kläger, ein Journalist der »Bild«-Zeitung, forderte vom Haus der Geschichte für seine Recherche die Nennung der Namen der Menschen, die den Zettel verkauften, also die Namen des Erst- und Zweitverkäufers. Bei der Klage beruft sich der Reporter auf seinen ihm presserechtlich zustehenden Auskunftsanspruch.
Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das OVG hatten der Klage stattgegeben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatten die Richter in Münster aber eine Revision zugelassen.
Das Haus der Geschichte, das von einer Stiftung des öffentlichen Rechts getragen wird, verweigert bislang die geforderten Angaben, weil den Verkäufern bei den Verhandlungen Anonymität zugesichert worden war. Das Museum hatte den Zettel für 25.000 Euro erworben.
Wann das Gericht in Leipzig den Fall verhandelt, ist offen. Laut einer Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts werden die Akten jetzt dem Bundesverwaltungsgericht zugeleitet.
