Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) soll nach Angaben der Staatskanzlei in Erfurt seinen Doktortitel verlieren. Dies habe die Technische Universität Chemnitz Voigts Anwaltskanzlei mitgeteilt, sagte eine Regierungssprecherin und kündigte an, dass der Regierungschef gegen die Entscheidung der Philosophischen Fakultät vor dem Verwaltungsgericht klagen wolle.
Die Entscheidung der Universität sei für Voigt nicht nachvollziehbar. »Der wissenschaftliche Kern meiner Arbeit ist von den Vorwürfen nicht betroffen. Der von der Universität eigens eingeschaltete unabhängige Sachverständige hat eindeutig bestätigt, dass meine Dissertation den wissenschaftlichen Anforderungen entspricht«, schreibt Voigt in einer Pressemitteilung. Er verstehe nicht, warum die Universität ihrem eigenen Gutachten nicht folgt, so der Politiker.
Voigt promovierte im Jahr 2008 mit der – größtenteils in den USA erarbeiteten – Doktorarbeit »Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry«. Doktorvater ist der Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckhard Jesse, der für sein umstrittenes Bild des Hufeisens für Links- und Rechtsextremismus bekannt wurde. Vorwürfe, dass Voigt in seiner Doktorarbeit unsauber gearbeitet haben soll, kamen in der Zeit des Wahlkampfs vor der Landtagswahl 2024 auf. Die private Quadriga Hochschule in Berlin führt Voigt zudem als Professor.
Partei und Anwälte wiesen Vorwürfe zurück
Damals kündigte die Technische Universität Chemnitz an, einen Plagiatsvorwurf gegen Voigt prüfen zu wollen. Damals hatte der als Plagiatsjäger bekannte österreichische Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber die Universität via E-Mail darüber informiert, dass er in der Dissertation Voigts 46 Plagiate gefunden habe. Die CDU Thüringen wies die Vorwürfe zurück. Das tun nun auch Voigts Anwälte.
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Ihnen zufolge sei das Verfahren von beanstandeten Textstellen ausgegangen, die 2,58 Prozent des Gesamttextumfangs der Dissertation betreffen. Die Vorwürfe beziehen sich darauf, dass Voigt von ihm zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern blind aus Sekundärliteratur übernommen haben soll. »Bemerkenswert ist dabei, dass die Vorwürfe überwiegend keine angeblich ungekennzeichneten Übernahmen (Plagiate) betreffen«, hieß es in einer Mitteilung. Die Vorwürfe hätten vollständig widerlegt werden können. Es habe nachgewiesen werden können, dass Voigt seine Arbeit vollständig selbst verfasst habe, so seine Anwälte.
