Das Landgericht Mannheim hat den Amokfahrer vom Rosenmontag dieses Jahres wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Bis auf Weiteres wird der Mann jedoch zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Bei der Tat am 3. März hatte der Deutsche mit seinem Auto zwei Menschen getötet und 14 weitere teils schwer verletzt.
Am Rosenmontag war der Mann aus Ludwigshafen gegen 12.14 Uhr mit seinem Wagen mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Mannheimer Fußgängerzone gefahren. Bewusst habe er dabei das »Überraschungsmoment« ausgenutzt, hatte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer ausgeführt. Er habe dann deutlich beschleunigt und gezielt mehrere Passanten angefahren. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch in der Fußgängerzone.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten in dem Prozess gefordert, den Mann in einer Psychiatrie unterzubringen. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass der Mann wohl seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leide. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Ein psychiatrischer Gutachter hatte vergangene Woche vor dem Gericht ausgesagt – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die Staatsanwaltschaft hatte zudem auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Dem hätten sich die Nebenkläger angeschlossen. Die Verteidigung habe keinen Antrag zur Strafhöhe gestellt. Die Staatsanwaltschaft sah keine Hinweise auf ein politisches Motiv.
Auf einen Taxifahrer gefeuert, dann unter einem Kran versteckt
Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des Angeklagten erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Der 40-Jährige habe sich in einer »seelischen Krise« befunden, sagte Anwalt Uwe Kosmala. Er habe eine starke Wut gefühlt und Selbstzweifel gehabt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen.
Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, so die Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern.
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Dann sei der Mann geflohen. Mit der Waffe soll er sich kurz darauf in den Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Danach habe sich der Verdächtige in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt. Die Polizei fand ihn.
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Weil er laut Aussagen von Polizisten apathisch wirkte, zitterte und mehrmals das Bewusstsein verlor, kam der 40-Jährige in ein Krankenhaus. Dort soll er später von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben. Er habe seinen Job und damit auch seine Krankenversicherung verloren. Dadurch habe er seine Medikamente nicht mehr nehmen können. An jenem Montag seien bei ihm die Sicherungen durchgebrannt, wie er gesagt haben soll. Seither saß der Angeklagte in Untersuchungshaft.
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