SpOn 04.02.2026
14:07 Uhr

Maja T.: Gericht in Budapest verurteilt non-binäre Person zu acht Jahren Haft


Maja T. soll Rechtsextreme in Ungarn brutal attackiert haben. Nun ist die deutsche non-binäre Person verurteilt worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung in das EU-Land für rechtswidrig erklärt.

Maja T.: Gericht in Budapest verurteilt non-binäre Person zu acht Jahren Haft

Im Prozess gegen Maja T. wegen lebensbedrohender Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung hat das Budapester Stadtgericht ein Urteil gefällt: Demnach muss T. wegen Angriffen auf Rechtsextremisten in Budapest acht Jahre ins Gefängnis.

T. war im Dezember 2023 in Berlin auf Betreiben von ungarischen Behörden festgenommen worden. Der non-binären Person wurde vorgeworfen, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren antifaschistischen Aktivisten Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest attackiert zu haben. Die Anklage warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor und hatte 24 Jahre Gefängnis gefordert. Gegen das Urteil am Ende des knapp einjährigen Prozesses kann Berufung eingelegt werden.

Dass die deutschen Behörden Maja T. im Juni 2024 an Ungarn auslieferten, wurde hierzulande ebenso heftig kritisiert wie die Haftbedingungen vor Ort. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Auslieferung rechtswidrig war.

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Etwa 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Orten der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten »Tag der Ehre« teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.

Deutsche und ungarische Behörden ordnen die Budapester Gewalttaten einer militanten linken Gruppierung zu, die unter den Bezeichnungen »Hammerbande« oder »Antifa-Ost« bekannt ist. Diese Gruppe soll zwischen 2018 und 2022 in mehreren ostdeutschen Städten mutmaßliche Rechtsextremisten überfallen und in vielen Fällen schwer verletzt haben. Sie soll auch die meisten Angreifer in Budapest gestellt haben.

Maja T. hatte zu den Vorwürfen in dem Verfahren keine Stellung bezogen. T. kritisierte die aus ihrer Sicht mangelnde Fairness des Verfahrens.

Die Beweislage im Prozess war dünn: Es gab weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren, die gegen die angeklagte Person sprachen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf Aufnahmen von Sicherheitskameras in der Nähe der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hieß es.

ala/dpa