Nach 26 Jahren Studium hat ein 50-jähriger Langzeitstudent aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage ab, nachdem der Dauerstudent im März 2024 die Leistung beantragt hatte, teilte das Gericht mit . Die zuständige Behörde lehnte den Wohngeldantrag als rechtsmissbräuchlich ab, weil der Mann sein Studium nicht ernsthaft und nicht zielstrebig betreibe.
Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Wohngeld werde missbräuchlich genutzt, wenn erwerbsfähige Antragsteller keine zumutbare Arbeit aufnähmen oder nicht anderweitig ihr Einkommen erhöhten. Dies treffe hier zu, weil der Kläger zum Zeitpunkt der Antragstellung sein Studium nicht ernsthaft betrieben habe.
Mehrere Studiengänge begonnen und abgebrochen
Der Mann studierte demnach bereits seit 26 Jahren und hatte mehrere Studiengänge begonnen und abgebrochen. In seinem derzeitigen Studium befand er sich im 14. beziehungsweise 15. Fachsemester und soll damit die Regelstudienzeit von jeweils sechs Semestern deutlich überschritten haben. Dass er etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht studieren könne, habe der Mann nicht belegt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
