SpOn 18.12.2025
14:33 Uhr

Magdeburg: Prozess wird ohne Todesfahrer fortgesetzt


Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt befindet sich im Hungerstreik, aufgrund drohenden Nierenversagens ist er verhandlungsunfähig. Das Landgericht hat nun entschieden: Der Prozess geht dennoch weiter.

Magdeburg: Prozess wird ohne Todesfahrer fortgesetzt

Taleb Al Abdulmohsen, der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, ist nach einem wochenlangen Hungerstreik nicht mehr verhandlungsfähig. Doch der Prozess gegen ihn geht weiter: Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass ohne den 51-jährigen Mann aus Saudi-Arabien weiterverhandelt wird. Der Angeklagte habe die Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführt, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg. Die rechtlichen Voraussetzungen, ohne ihn zu verhandeln, seien gegeben.

Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel dagegen einlegen zu wollen. Darüber müsste das Oberlandesgericht entscheiden. Richter Sternberg sagte, Abdulmohsen habe in der Hauptverhandlung selbst angekündigt, seinen Hungerstreik instrumentalisieren zu wollen. Die Kammer und auch ein psychiatrischer Sachverständiger hätten seit Prozessbeginn ausreichend Gelegenheit gehabt, sich einen Eindruck von dem Angeklagten zu verschaffen.

Infusionstherapie abgelehnt

Zu Beginn des 13. Verhandlungstages war bekannt geworden, dass der Todesfahrer aus Sicht des Anstaltsarztes des Gefängnisses in Burg nur noch bedingt transportfähig und nicht mehr verhandlungsfähig ist. Sein Gewicht sei stark auf 47,6 Kilogramm gesunken, die Vitalwerte verschlechterten sich von Tag zu Tag, er sei stark geschwächt, klage über Übelkeit. Es stehe ein akutes Nierenversagen im Raum. Eine empfohlene Infusionstherapie habe er abgelehnt.

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Dass der Angeklagte Essen verweigert, spielt seit Beginn des Prozesses am 10. November eine Rolle. Schon am zweiten Verhandlungstag hatte Abdulmohsen gesagt: »Jetzt mache ich den Hungerstreik seit gestern. Ich will das drei Wochen machen. Man erwartet keine körperlichen Schäden.« Nebenklagevertreter hatten eine mögliche Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten immer wieder thematisiert.

Der Vorsitzende Richter Sternberg hatte stets betont, man habe das genau im Blick. Allerdings zeigte sich das Gericht schon an den ersten Verhandlungstagen unbeeindruckt von den Ankündigungen des Angeklagten, Nahrung zu verweigern. So sagte der Richter: »Sie haben es nicht in der Hand, durch Hunger- oder Durststreik die Verhandlung zu verzögern oder zu torpedieren.«

bbr/dpa