Seine Tochter wurde nur 13 Jahre alt: Kay Schierwagen macht das wohl Schlimmste durch, was Eltern durchmachen können. Emily starb während einer Klassenfahrt in London, seitdem kämpft Schierwagen um Schmerzensgeld. Einen Vergleich, den das Landgericht Düsseldorf in dem Fall vorgeschlagen hatte, hat der Vater nun abgelehnt.
Dass dem Vater Schmerzensgeld zusteht, ist für das Gericht unstrittig. Als Summe schlugen die Richter 25.000 Euro vor. Zu wenig, findet Schierwagen. Er fordert vom Land Nordrhein-Westfalen Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro. Er sei seit einem Jahr arbeitsunfähig, leide an schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Seit der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden habe, sei ihm erst richtig bewusst geworden, was geschehen sei.
Lehrerinnen rechtskräftig verurteilt
Emily war im Juni 2019 in London gestorben. Zwei Lehrerinnen wurden anschließend wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig schuldig gesprochen. Sie hatten laut Urteil gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gefragt hatten.
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Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert.
Anwalt des Vaters: 25.000 Euro sind zu wenig
Rechtsanwalt Manuel Reiger, der Emilys Vater vertritt, wertete es positiv, dass das Gericht eine gesetzliche Grundlage für ein Schmerzensgeld sieht. Man müsse nun das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen abwarten, der überprüfen soll, inwieweit der Vater durch den Tod der Tochter erkrankt sei.
Abseits davon aber gebe es weiterhin auch »eine politische Verantwortlichkeit«, sagt Reiger. »Wir wünschen uns, dass das Land NRW die Zeit bis zum nächsten Verhandlungstag nun noch einmal nutzt, um zu überlegen, was man dem Vater anbieten kann. 25.000 Euro werden dem Leiden des Herrn Schierwagen nicht gerecht.«
Warum das Land Nordrhein-Westfalen dem Vater gar kein Geld zahlen möchte, lesen Sie hier.
