Die Europäische Union will neu regeln, wie sie Gelder für die Agrarwirtschaft verteilt. Die Europäische Kommission hatte dafür vorgeschlagen, die Förderung für Landwirte in der EU 2028 grundlegend zu verändern. Doch der Vorschlag stößt nun auf Kritik des Europäischen Rechnungshofs.
Nach der Vorstellung der Kommission soll es im künftigen EU-Haushalt statt vieler Töpfe für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) und für die Strukturförderung lediglich einen großen Fonds geben. Damit will die Behörde den Landwirten künftig auch weniger Geld fest zusagen.
Die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs warnen nun vor:
Planungsunsicherheit für Landwirte
Verzögerungen bei der Auszahlung von Fördergeldern
Größeren Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten
Die Umstrukturierung könne den fairen Wettbewerb gefährden, so werde der Binnenmarkt nicht wie bislang funktionieren.
Helfer bei der Kürbisernte
Foto: Bernd Wüstneck / dpa-Zentralbild / dpaGeldfluss solle nachvollziehbar bleiben
Die Prüfer des Rechnungshofs kritisieren die komplexere rechtliche Struktur des Vorschlags und die kompliziertere Planung. Wie viel Geld für die GAP zur Verfügung stehe, sei erst nach der Annahme der nationalen Reform- und Investitionspläne der einzelnen Länder klar, also später als bislang. So sei weniger absehbar, wie viel Geld Landwirte gezahlt bekommen könnten. Es sei deshalb zudem herausfordernd, die Höhe der GAP mit früheren Zeiträumen zu vergleichen.
Die Länder bekämen außerdem zwar mehr Gestaltungsspielraum bei den Ausgaben und könnten individueller planen. Damit die EU weiter eine gemeinsame Agrarpolitik verfolge, müsse die Kommission dann aber ihre gestärkte Führungsrolle effektiv wahrnehmen. Deren Details müssten näher festgelegt werden.
Für die Rechnungsprüfer müsse zudem nachverfolgbar bleiben, welches Geld wohin fließe. Daran haben die Rechnungsprüfer bei dem Vorschlag teilweise Zweifel.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass den Bauern für den Zeitraum von 2028 bis 2034 rund 300 Milliarden Euro fest zugesichert werden. Die Mitgliedstaaten sollen ihren Landwirten aber mehr EU-Geld zufließen lassen können. Mindestens zehn Prozent jedes nationalen Reform- und Investitionsplans – weitere fast 50 Milliarden Euro – sollen in den ländlichen Raum gehen. Im Streit über das Mercosur-Handelsabkommen hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zudem vorgeschlagen, dass 45 Milliarden Euro aus dem Haushalt früher verwendet werden können als ursprünglich geplant.
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Über den Haushaltsvorschlag müssen noch das Europäische Parlament und die EU-Länder beraten. Sie haben den Europäischen Rechnungshof um seine Meinung gebeten, die er nun vorgelegt hat. Sie beinhaltet keine Empfehlungen und ist rechtlich nicht bindend.
