SpOn 02.03.2026
15:45 Uhr

Landtagswahl in Baden-Württemberg: Boris Palmer muss seinen »Dienstwagen« stehen lassen


Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ist offenbar wegen eines seit einem Tag ungültigen Fahrradkennzeichens angeschwärzt worden. Die Polizei wurde eingeschaltet, der Politiker rechnet mit einem Bußgeld.

Landtagswahl in Baden-Württemberg: Boris Palmer muss seinen »Dienstwagen« stehen lassen

Mit »Dienstwagen« zum Termin, ohne zurück: Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer durfte am Sonntag sein als Dienstfahrzeug genutztes S-Pedelec nicht mehr im Straßenverkehr benutzen. Der Grund: Das Rad hatte ein grünes Kennzeichen und nicht wie seit Kurzem vorgeschrieben ein schwarzes, wie Palmer es auf seiner Facebook-Seite darlegt.

Palmer war demnach mit dem Rad zu einer Wahlkampfveranstaltung in Ostrach (Kreis Sigmaringen) gefahren und hatte es dort abgestellt. Nach der Veranstaltung sei der Einsatzleiter der Polizei auf ihn zugekommen und habe ihm mitgeteilt, dass er das E-Bike nicht mehr nach Hause fahren dürfe, wie Palmer dem SPIEGEL sagte.

Laut Palmers Darstellung hatte jemand die Polizei darauf hingewiesen, dass er ein nicht mehr zugelassenes Kennzeichen nutze. Denn ab 1. März benötige man »ein schwarzes Versicherungskennzeichen. Meines sei grün und daher seit heute 0 Uhr abgelaufen. Daher müsse das Fahrrad in Ostrach bleiben«, heißt es auf Palmers Facebook-Seite.

Boris Palmer in grün

Boris Palmer in grün

Foto: Christoph Schmidt / dpa

Er habe Pech gehabt, dass kein Schaltjahr sei: »Am 29. Februar wäre mein Kennzeichen noch gültig gewesen. Glück hingegen, dass ich in meinem Dienstkalender einen Termin für morgen 9 Uhr nachweisen konnte. Das neue Kennzeichen liegt im Rathaus bereit und wird dann von den Stadtbaubetrieben montiert. Denn es handelt sich um den Dienstwagen des Oberbürgermeisters.« In Ostrach hätten Cem Özdemir, Winfried Kretschmann (beide Grüne) und Palmer (parteilos) am 1. März auch über Bürokratie und die Alternative einer behördlichen Vertrauenskultur gesprochen.

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Laut Palmer einigte er sich mit den Polizeibeamten darauf, dass die Polizei einen Bericht von seiner Fahrradfahrt mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen anfertigt und der Staatsanwaltschaft damit die Entscheidung überträgt, ob deswegen Ermittlungen eingeleitet werden.

»Es kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft werden. Ich gehe davon aus, dass es die Staatsanwaltschaft als Ordnungswidrigkeit betrachtet, weil ich nachweisen konnte, dass ich versichert bin.« Palmer rechnet mit einem Bußgeld, sagte er dem SPIEGEL. Und weiter: »Es ist eine irre Regelung. Es wäre sinnvoll, eine Übergangsfrist von drei Tagen festzulegen.« Es sei nicht möglich, das andere Kennzeichen schon vorher zu montieren.

Ein von Palmer namentlich nicht genannter Grüner aus Tübingen ist ihm zufolge ebenso mit einem Pedelec samt falschem Kennzeichen zum Termin erschienen, dieser habe aber keinen Ärger bekommen.

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svs/kek