SpOn 07.01.2026
16:41 Uhr

Landgericht Osnabrück: Richter wegen sexueller Belästigung verurteilt


Ein 44-jähriger Richter in Niedersachsen musste sich juristisch verantworten, weil er sich wiederholt Kolleginnen näherte. Vor Gericht kam weiteres fragwürdiges Verhalten zur Sprache.

Landgericht Osnabrück: Richter wegen sexueller Belästigung verurteilt

Wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz muss ein Richter aus dem Kreis Steinfurt eine Geldstrafe von 7000 Euro bezahlen. Der 44-Jährige hatte nach Überzeugung des Landgerichts Osnabrück bei zwei verschiedenen Gelegenheiten versucht, eine Kollegin gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen.

Laut dem Vorsitzenden Richter war der Verurteilte schon lange in der niedersächsischen Justiz tätig. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein »selbstbewusstes und sicheres Auftreten« Ansehen erworben. Als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer des Amtsgerichts Lingen habe er jedoch seine Stellung genutzt, um seinen »sexuellen Bedürfnissen nachzugehen«.

Zwei Stunden Stellungnahme vor Gericht

Vor der Urteilsverkündung sprach der Angeklagte rund zwei Stunden lang ohne Unterbrechung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Sie hatte dem Mann auch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in drei Fällen sowie sexuelle Belästigung und Nachstellung vorgeworfen. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch beantragt.

Verurteilt wurde der Jurist, weil er nach Ansicht des Gerichts versucht hatte, eine Kollegin gegen ihren Willen unvermittelt auf den Mund zu küssen. Und dies etwa eine Woche später erneut versucht habe. Der Richter habe die Kollegin dabei gegen eine Tür gedrückt. In beiden Fällen habe er sich strafbar gemacht. In allen weiteren Anklagepunkten wurde der Jurist freigesprochen.

Angeklagter Richter im Prozess: »Ein Mindestmaß an Anstand«

Angeklagter Richter im Prozess: »Ein Mindestmaß an Anstand«

Foto: David-Wolfgang Ebener / David Ebener / dpa

Der Verurteilte hat sich nach Ansicht des Gerichts primär Frauen genähert, die erst seit kurzer Zeit am Amtsgericht und damit sozial noch nicht etabliert waren. Er habe sich etwa unter einem dienstlichen Vorwand die private Handynummer einer Kollegin gesichert, später »dirty talk« initiiert, wie es der Vorsitzende Richter formulierte. Mehrere Personen bestätigten dem Gericht das dominante Auftreten des Angeklagten. Viele Personen hätten mit ihm nicht zusammenarbeiten wollen.

Mit mindestens fünf Kolleginnen eine Affäre gehabt

Mit mindestens fünf Arbeitskolleginnen habe er eine Affäre gehabt oder versucht, diese einzugehen. Die Verhältnisse seien zunächst einvernehmlich gewesen, ihr Ende habe der Mann jedoch mehrfach nicht akzeptieren wollen.

»Wir sind kein Moralgericht, aber von einem Richterkollegen wird man ein Mindestmaß an Anstand erwarten dürfen«, sagte der Vorsitzende Richter.

Vor Gericht kam auch eine zweijährige Affäre zur Sprache, die der Verurteilte auch nach Nachrichten wie »Bitte hör auf, mir diese Nachrichten zu schreiben« offenbar nicht beenden wollte. Den Tatvorwurf der Nachstellung sah das Gericht jedoch nicht erfüllt.

Nicht alle Aussagen reichten für eine juristische Verfolgung

Stellenweise stand für das Gericht Aussage gegen Aussage, in einigen Fällen stellte es auch Ungereimtheiten in den Äußerungen der Frauen fest. Obwohl die Zeuginnen nicht gelogen haben, reichten viele Aussagen nicht für eine strafrechtliche Würdigung, so der Richter.

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Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass der nun Verurteilte das objektive Tatgeschehen eingeräumt hatte und nicht vorbestraft war. Zu seinen Lasten stellte es fest, dass er die Taten während seiner Dienstzeit verübt und dabei seine Machtposition ausgenutzt habe. Der Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: »Bei Ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn.«

Der Verurteilte kann noch eine Woche lang Revision einlegen.