Wer beim Onlineshopping oder einem Vertragsabschluss falsch abgebogen ist, kann seine Entscheidung bald leichter rückgängig machen: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einen Gesetzentwurf gebilligt, nach dem Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, auf ihrer Website beziehungsweise in der App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton einzurichten.
Aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind die neuen Regeln ein »echter verbraucherpolitischer Fortschritt«. »Wenn Onlineshopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein«, sagte sie. Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Kauf oder Vertragsabschluss soll dies möglich sein, heißt es im Gesetz.
Verbot für manipulierende »Dark Patterns«
Das Gesetz sieht zudem Vorgaben für den Onlineabschluss von Finanzdienstleistungen vor. Bei einer Änderung im Zivilrecht geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit sogenannten Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so zu steuern, dass diese den Überblick verlieren und dadurch dann unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.
Auch für Patientinnen und Patienten bringt das Gesetz Verbesserungen mit. Der erste Einblick in die vollständige Behandlungsakte wird künftig kostenfrei möglich sein.
