Gegen die Slowakai hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es geht um eine im September erfolgte Änderung der slowakischen Verfassung, die in bestimmten Bereichen nationales Recht über EU-Recht stellt, lautet es in einer Mitteilung der Kommission. Der slowakische nationalistische Regierungschef Robert Fico hat die Verfassungsänderung verteidigt und erteilt einer erneuten Änderung eine Absage.
Die Verfassungsänderung war Teil einer Maßnahme zur Einschränkung der Rechte von LGBTQ-Menschen in dem osteuropäischen Land. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer. Die Slowakai habe damit gegen »grundlegende Prinzipien« des EU-Rechts verstoßen, insbesondere gegen »die Prinzipien des Vorrangs, der Autonomie, der Effektivität und der einheitlichen Anwendung« dieses Rechts, so die EU-Kommission. Ministerpräsident Fico, ein Unterstützer von US-Präsident Donald Trump, beharrt allerdings darauf, die Slowakei habe das »Recht« dazu. »Ich kann zu hundert Prozent zusagen, dass es keine Änderung geben wird«, sagt er.
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Auf Initiative von Fico hatte die Slowakai die Verfassung dahingehend geändert, dass künftig bis auf seltene Ausnahmen nur noch verheiratete Paare ein Kind adoptieren dürfen. Bereits während Ficos früherer Amtszeit als Regierungschef im Jahr 2014 wurde festgelegt, dass eine Ehe in der Slowakei nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist. Außerdem wurde nun festgeschrieben, dass die »Souveränität« der Slowakei in »kulturellen und ethischen Fragen« Vorrang vor EU-Recht habe.
Nationale Zuständigkeiten höben nicht die Pflicht auf, die grundlegenden Prinzipien des EU-Rechts einzuhalten, erklärt die EU-Kommission. Die slowakischen Behörden seien darauf bereits vor der Verfassungsänderung hingewiesen worden, heißt es weiter.
Bratislava hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Einwände der Kommission zu antworten.
