SpOn 18.12.2025
08:22 Uhr

Krankenkassen: Einigung bei Gesetz für stabile Beiträge


Die Koalition will verhindern, dass Versicherte 2026 noch mehr für die Krankenkasse zahlen müssen. Für ein zunächst ausgebremstes Sparpaket steht jetzt ein Kompromiss. Fraglich bleibt, wie wirksam dieser ist.

Krankenkassen: Einigung bei Gesetz für stabile Beiträge

Kurz vor Jahresende soll nun doch noch ein Sparpaket zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge kommen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Mittwochabend auf einen Kompromiss im Streit über eine Ausgabenbremse bei den Kliniken geeinigt.

Damit ist der Weg für das von den Ländern zunächst gestoppte Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geebnet. Bundesrat und Bundestag sollen die Lösung an diesem Freitag noch billigen. Krankenkassen und Opposition bezweifeln jedoch, dass Erhöhungen der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 damit tatsächlich abgewendet werden.

Die Co-Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, sprach von einem »guten Kompromiss«. Die SPD-Politikerin sagte, sie rechne mit einer Zustimmung im Bundesrat, da die Länder im Ausschuss der Lösung zugestimmt hätten.

Einigung als kurzfristige Lösung

Auf Widerstand gestoßen waren geplante Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken, die den Großteil des Sparpakets von zwei Milliarden Euro ausmachen. Die Länder kritisierten, dass die Einsparungen die Krankenhäuser, für deren Finanzierung sie zuständig sind, unverhältnismäßig stark belasten würden. Der Bundesrat hatte das vom Bundestag beschlossene Gesetz im November gestoppt und in den Vermittlungsausschuss geschickt.

Sitzung des Vermittlungsausschusses

Sitzung des Vermittlungsausschusses

Foto: Sascha Meyer / dpa

Schwesig sagte, für die Länder sei es von Anfang an wichtig gewesen, dass die Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro »nicht dauerhaft wirksam sind, sondern einmalig«. Der Anstieg ihrer Vergütungen 2026 soll nun offenbar auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Warken begrüßte die Zustimmung zum Kompromiss, der diesem Ansatz der Länder entgegenkomme.

Die Ministerin hatte dazu einen Lösungsvorschlag eingebracht, der darauf zielt, die Sparwirkung auf 2026 einzugrenzen und für 2027 eine etwas höhere Ausgangsbasis für dann folgende Vergütungsregelungen festzulegen. Die Ministerin erläuterte vorab, dass die Kliniken im nächsten Jahr einen Sparbeitrag leisten sollten, dies dann aber wieder ausgeglichen werde.

Warken sagte, es gehe jetzt um eine kurzfristige Sparmaßnahme, um eine ermittelte Lücke von zwei Milliarden Euro zu schließen. Dies soll den Druck für Beitragserhöhungen zum 1. Januar 2026 vermindern. Der Kompromiss sei aber kein Vorentscheid für Maßnahmen zur weiteren Stabilisierung der Beiträge, machte die Ministerin deutlich. Für 2027 sei ein Paket mit Sparbeiträgen »aller Bereiche« geplant.

Grüne sehen »keine Konsolidierung, sondern Buchhaltungstrickserei«

Der Grünen-Gesundheitsexperte im Bundestag, Janosch Dahmen, kritisierte, Warkens vermeintliches Sparpaket sei am Ende eher ein politischer Totalschaden. »Statt echter Einsparungen wird hier ein komplizierter Verschiebebahnhof organisiert«, sagte Dahmen der Nachrichtenagentur dpa.

Die Kliniken gäben den Kassen faktisch eine Art Kredit für 2026, den sie ab 2027 inklusive Zins und Zinseszins zurückerhalten. »Das ist keine Konsolidierung, sondern Buchhaltungstrickserei mit noch größeren Finanzlöchern der Kassen ab 2027.« Dahmen warnte, für die Beitragszahler bedeute das trotz aller Versprechen von Warken steigende Beiträge – und für die Kliniken monatelange finanzielle Unsicherheit.

Höhere Beiträge schon absehbar?

Die Krankenkassen müssen in diesen Tagen ihre Zusatzbeiträge für 2026 festlegen, die sie je nach ihrer Finanzlage ermitteln. Im Schnitt liegt das Niveau derzeit bei 2,9 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent.

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Kassenvertreter warnen, dass auch mit dem Sparpaket Anhebungen 2026 absehbar seien, da viele Kassen Reserven auf Mindestwerte auffüllen müssen. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Mitglieder. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

jmm/dpa/AFP