SpOn 15.07.2026
19:24 Uhr

Kiel: Vize-Schulleiter wegen Beziehung mit Schülerin aus Beamtenverhältnis entlassen


Versprechungen gegen Sex: Ein stellvertretender Schulleiter aus Kiel hat offenbar seine Machtposition ausgenutzt und eine Minderjährige in eine Beziehung verwickelt. Das hat für ihn nun Konsequenzen.

Kiel: Vize-Schulleiter wegen Beziehung mit Schülerin aus Beamtenverhältnis entlassen

Weil er eine Schülerin zu einer intimen Beziehung drängte, verliert der stellvertretende Schulleiter eines Kieler Gymnasiums seinen Beamtenstatus. Das hat ein Gericht nun entschieden.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der inzwischen 53-Jährige mit der Minderjährigen über ein Jahr lang immer wieder intim wurde, teilte eine Sprecherin des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts mit. Laut Gericht kam es zu einer Vielzahl sexueller Handlungen, einschließlich regelmäßigem Geschlechtsverkehr. Zu Beginn der Beziehung war das Mädchen demnach 16 Jahre alt.

Lehrer nutzte laut Gericht gezielt seine Machtposition aus

Nach Gerichtsangaben nutzte der Vize-Schulleiter gezielt seine Machtposition dafür aus, die Schülerin in eine Beziehung zu verwickeln. Er soll ihr Vorteile für ihre schulische Laufbahn versprochen und sie so zu sexuellen Handlungen überredet haben. Dadurch verletzte er dem Gericht zufolge nicht nur seine Amtspflichten, sondern missbrauchte diese »zur Befriedigung eigener Bedürfnisse«. Das sei »ein schwerer Verstoß gegen das strikte Distanzgebot für Lehrkräfte«.

Beamte stehen ihren Dienstherren gegenüber in einem besonderen Rechtsverhältnis, aus dem sogenannte Wohlverhaltenspflichten folgen. Für Lehrkräfte ergibt sich daraus unter anderem das Distanzgebot gegenüber Schülerinnen und Schülern.

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Die Entlassung eines Beamten ist nur über eine Klage durch den Dienstherrn – das jeweilige Bundesland – möglich. Das Land wird dabei durch das jeweilige Bildungsministerium vertreten.

Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geht laut Gericht auch die Streichung der Bezüge und Pensionsansprüche einher. Das Urteil ist die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme. Der Lehrer kann dagegen beim Oberverwaltungsgericht allerdings noch in Berufung gehen.

Ob der aus dem Beamtenverhältnis entlassene Mann künftig wieder unterrichten darf, ist derzeit unklar. Diese Entscheidung liege beim Land, erklärte eine Gerichtssprecherin.

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mkh/dpa