SpOn 16.02.2026
07:46 Uhr

Karneval - Kostüm im Büro: Darf der Chef die Jecken bremsen?


Kostüm im Büro – erlaubt oder tabu? Wann Vorgesetzte in der Karnevalszeit bei der Kleiderwahl mitreden dürfen.

Karneval - Kostüm im Büro: Darf der Chef die Jecken bremsen?

Alaaf und Helau am Bankschalter: In den Karnevalshochburgen hätten wohl viele kein Problem damit, zumindest am Rosenmontag. Doch auch am Rhein soll es Menschen geben, die mit der schrillen Fröhlichkeit der Jecken so gar nichts anfangen können. Kompliziert wird die Gemengelage, wenn der Spaßverderber dann ausgerechnet der Chef ist. Hat er das Recht, den Verstoß gegen die Kleiderordnung auch am Rosenmontag zu ahnden? Arbeitsrechtler sind sich in dieser Frage weitgehend einig.

»Der Arbeitgeber kann das Arbeiten im Kostüm verbieten, so wie er auch andere unangemessene Kleidung verbieten darf«, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dabei gilt: Arbeitet man mit Kunden- oder Mandantenkontakt, darf er strenger sein, als wenn das nicht der Fall ist.

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»Haare, Fingernägel, Kleidung – das ist alles Teil des Persönlichkeitsrechts, es muss schon einen Grund geben, warum etwas untersagt wird«, so Oberthür. Ihre Einschätzung: »Alle karnevalistischen Zeichen darf der Chef im Büro ohne Kundenkontakt nicht verbieten.«

Aber er könne zum Beispiel festlegen: keine Ganzkörper-Plüschkostüme, um die berufliche Sachlichkeit zu wahren. Ein Ringelshirt in den Farben Kölns kann der Arbeitgeber dagegen schwer verhindern.

mik/dpa