SpOn 05.12.2025
20:14 Uhr

Kaiserslautern: 19-Jähriger tötet Mutter seiner Exfreundin – Jetzt muss er neun Jahre in Haft


Weil er die Mutter seiner ehemaligen Freundin getötet hat, wurde ein 19-Jähriger zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Davor hatte er die Familie monatelang gestalkt und bedroht.

Kaiserslautern: 19-Jähriger tötet Mutter seiner Exfreundin – Jetzt muss er neun Jahre in Haft

Wegen Totschlags, Beleidigung und Bedrohung hat das Landgericht Kaiserslautern einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte die Mutter seiner ehemaligen Freundin getötet.

Trotz gerichtlichen Verbots betrat der junge Mann im Juni dieses Jahres das Hofgrundstück der Familie im rheinland-pfälzischen Unkenbach. Das sah die Jugendkammer in Kaiserslautern als erwiesen an. Nachdem die Mutter seiner Ex-Freundin ihn aufgefordert hatte, das Grundstück zu verlassen, attackierte er sie demnach. Er trat mehrfach auf sie ein und schlug sie. Schließlich stach er mit einem Klappmesser auf die 55-Jährige ein. Die Frau erlag noch am Tatort ihren Verletzungen.

Monatelang gestalkt und bedroht

Davor hatte er seine Ex-Freundin und ihre Familie bereits monatelang bedroht und gestalkt. Vermutlich, weil die 14-jährige Tochter der Familie nach der Trennung keinen Kontakt mehr zu ihm wollte. Für Frauen ist gerade der Moment der Trennung oder die Abkehr von ihrem Intimpartner  am gefährlichsten. Das hat die Studie »Femizide in Deutschland« des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen in Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen herausgefunden. Das Forschungsteam bezeichnete Tötungen nach einer Trennung als »De-Etablierungsfemizid«. Dabei handeln die Täter etwa aus Besitzdenken und Eifersucht.

2024 wurden in Deutschland 131 Frauen ermordet, 104 von ihrem Partner oder Ex-Partner. In Italien wurden im vergangenen Jahr 113 geschlechtsspezifische Tötungen an Frauen registriert. Hier wurde der Femizid in diesem Jahr als eigener Straftatbestand  im Gesetzbuch verankert. Femizid wird dabei verstanden als vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts.

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Verurteilt wurde der 19-Jährige auch dafür, dass er seine 14-jährige ehemalige Freundin beleidigt und bedroht hatte. Der Mann sei außerdem verpflichtet worden, an die Nebenklägerin ein Hinterbliebenengeld von 10.000 Euro zu zahlen, hieß es. Das Urteil ist dem Gericht zufolge rechtskräftig.

mgr/dpa/AFP