Unerlaubte KI-Hilfe beim Formulieren einer Hausarbeit und beim Schreiben der Bachelorarbeit hat für zwei Studierende in Kassel drastische Konsequenzen. Die Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht und die BA-Arbeit in Informatik wurden nicht nur als »nicht bestanden« gewertet – die Studierenden wurden von der Universität Kassel auch von allen Prüfungswiederholungen ausgeschlossen.
Zu Recht, hat jetzt das Verwaltungsgericht Kassel entschieden. Die 7. Kammer, zuständig für Hochschulrecht, wies laut Mitteilung des Gerichts die Klagen der beiden Studierenden ab. Die Argumentation der Uni, die die unerlaubte KI-Unterstützung als »schwere Täuschung« bewertet und entsprechend bestraft hatte, sei zutreffend und daher rechtmäßig. Auch das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Kläger unerlaubter Hilfsmittel bedient hätten.
Die Entscheidung, heißt es weiter, könne auch für andere, ähnlich gelagerte Fälle Signalwirkung haben: »Insoweit hat das Gericht verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt.«
Die beiden Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sei das Rechtsmittel der Berufung zugelassen worden, hieß es beim Verwaltungsgericht.
Aktenzeichen: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS
