Ein US-Bundesgericht hat die Anklagen gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey und die Generalstaatsanwältin von New York, Letitia James, abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass die mit dem Verfahren befasste Staatsanwältin durch das US-Justizministerium nicht hätte ernannt werden dürfen.
Lindsey Halligan, eine ehemalige persönliche Anwältin von Donald Trump, wurde im September zur kommissarischen US-Staatsanwältin für den Eastern District of Virginia ernannt, um beide Ermittlungen zu übernehmen – ohne je als Staatsanwältin gearbeitet zu haben.
Bundesrichterin Cameron McGown Currie befand, dass Halligan »keine rechtliche Befugnis« hatte, Anklagen gegen Comey oder James zu erheben. Die Richterin wies die Fälle zwar ab, das Justizministerium kann die Verfahren mit einer anderen Staatsanwältin oder einem anderen Staatsanwalt aber neu einreichen.
In US-Medien wurde die Gerichtsentscheidung als schwere Niederlage für Präsident Trump gewertet. Er hatte sich für die Verfahren eingesetzt und die Führung des Justizministeriums unter Druck gesetzt, gegen prominente Kritiker vorzugehen. Trump wies Justizministerin Pam Bondi an, Halligan in das Amt zu berufen, nachdem deren Vorgänger Erik Siebert es abgelehnt hatte, Anklagen gegen Comey oder James zu verfolgen, da in beiden Fällen glaubhafte Beweise fehlten. Kurz nach ihrer Ernennung erwirkte Halligan dann Anklagen gegen Comey und James, nachdem andere erfahrene Staatsanwälte in der Behörde eine Mitarbeit verweigert hatten.
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Comey war angeklagt, 2020 bei einer Anhörung US-Senatoren belogen zu haben und damit deren Arbeit behindert zu haben. In einer ersten Anhörung plädierte der frühere FBI-Chef US-Medien zufolge auf nicht schuldig. Der Fall Comey bekam auch deshalb viel Aufmerksamkeit, weil Kritiker darin ein mögliches Beispiel dafür sehen, wie auf Widersacher von Trump und missliebige Personen gezielt Druck ausgeübt wird.
Schon vergangene Woche zeichneten sich diverse Fehler in der Anklage und dem Verfahren ab. Mehr dazu lesen Sie hier .
