SpOn 22.11.2025
01:58 Uhr

Jair Bolsonaro: Anwälte beantragen Haftvollzug im Hausarrest


Jair Bolsonaro wurde zuletzt zu 27 Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seine Anwälte wollen, dass Brasiliens früherer Staatschef die Strafe im Hausarrest verbüßen darf – aus »humanitären Gründen«.

Jair Bolsonaro: Anwälte beantragen Haftvollzug im Hausarrest

Die Verteidigung des früheren brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro hat beim Obersten Gerichtshof beantragt, dass der Politiker seine wegen versuchten Staatsstreichs verhängte Strafe «aus humanitären Gründen» im Hausarrest verbüßen darf. »Ein schwerer oder plötzlicher gesundheitlicher Zwischenfall ist nicht eine Frage des 'ob', sondern des 'wann'», zitierten mehrere Medien die Anwälte des Ex-Präsidenten. Er solle zudem seine Wohnung unter elektronischer Überwachung ausschließlich zu medizinischer Behandlung verlassen dürfen.

Bolsonaros Gesundheit ist laut den Verteidigern »tief geschwächt«. So leide er unter anderem unter Lungeninfektionen, Gastritis, Hautkrebs und anhaltenden Schluckauf-Krisen. Als Präzedenzfall nannten die Anwälte den früheren Präsidenten Fernando Collor de Mello, der seine Strafe wegen Korruption aus gesundheitlichen Gründen in seiner Wohnung absitzen durfte.

Ein Gefängnisaufenthalt würde ein »konkretes und unmittelbares Risiko für die körperliche Unversehrtheit und das eigene Leben« darstellen. Der Gefängniskomplex »Penitenciária da Papuda«, in dem Bolsonaro untergebracht werden könnte, befinde sich in einer »prekären Lage«.

Die Anwälte wiesen auch auf die Komplikationen in Verbindung mit einem Messerangriff auf Bolsonaro während des Wahlkampfs 2018 hin. Bolsonaro musste nach dem Angriff mehrfach operiert werden. Der Ex-Präsident müsse im Schlaf mit einer Maske mit Luft versorgt werden, hieß es in der Anfrage an den Obersten Gerichtshof weiter. Bolsonaros Bedarf für Überwachung, Medizin und mögliche medizinische Notfallversorgung sei »mit einer gewöhnlichen Gefängnisumgebung absolut unvereinbar«. Deshalb sei es »unumgänglich«, ihm den Hausarrest zu gewähren, betonten die Anwälte.

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Der erste Einspruch wurde bereits verworfen

Bolsonaro wurde im September zu mehr als 27 Jahren Haft verurteilt, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der erste Einspruch der Verteidigung wurde vom Gericht verworfen, weitere Rechtsmittel können noch bis Sonntag eingelegt werden, doch auch deren Erfolg gilt als unwahrscheinlich. Richter Alexandre de Moraes könnte zudem entscheiden, dass neue Eingaben lediglich der Verzögerung dienen, das Verfahren für abgeschlossen erklären und den Beginn der Strafvollstreckung anordnen. Bolsonaro steht bereits seit August wegen Verstößen gegen Auflagen unter Hausarrest.

hen/dpa/AFP