Der Skandal um Misshandlungsvorwürfe gegen Beschäftigte der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen hat Konsequenzen. Anfang 2026 soll es ein Gesetzespaket zu Neuregelungen im Strafvollzug geben. Wie Justizminister Georg Eisenreich (CSU) ankündigte, sollen Gefangene künftig nur noch maximal 72 Stunden lang in den umstrittenen, besonders gesicherten Hafträumen untergebracht werden dürfen. Danach müsse die Maßnahme von einem Richter überprüft werden.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt seit einiger Zeit wegen verschiedener Vorwürfe gegen mehr als ein Dutzend Justizbedienstete, auch gegen die frühere Anstaltsleiterin und ihre Stellvertreterin. In sogenannten besonders gesicherten Hafträumen werden suizidgefährdete oder besonders aggressive Häftlinge eingesperrt, fast ohne Kleidung und Inventar. In diesen im Anstaltsjargon »Bunker« genannten Zellen soll es in Gablingen zu Misshandlungen gekommen sein.
Die deutsche Anti-Folter-Kommission hatte die Zustände in der JVA Gablingen mehrfach kritisiert. Die Kommission bemängelte auch, dass sie bei einem Kontrollbesuch nicht unverzüglich die Sicherheitshafträume besichtigen konnte, sondern etwa 20 Minuten warten musste. Sie stellt in den Raum, dass Justizbeamte die Zeit genutzt haben könnten, um Verstöße gegen Vorschriften zu verschleiern.
Fachabteilung mit Psychiatern geplant
Die Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, erarbeitete nun insgesamt 45 Empfehlungen. Es sollen auch sogenannte besondere Schutzräume als neue und mildere Kategorie geschaffen werden. Zudem will das Ministerium bei einem Pilotprojekt in zwei Justizvollzugsanstalten Suizidpräventionsräume erproben.
Eisenreich sagte, dass insbesondere die psychiatrische Versorgung in den Gefängnissen verbessert werden solle. Dafür werde in der Münchner JVA eine weitere Fachabteilung mit 20 Pflegekräften und zwei Psychiatern geschaffen.
Die psychiatrischen Abteilungen in Straubing und Würzburg sollten ebenfalls je einen zusätzlichen Arzt oder eine Ärztin bekommen. »Wir brauchen aber auch eine Debatte darüber, was der Justizvollzug leisten kann und was nicht«, meinte der Minister.
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Der Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen oder solchen, die Vollzug störten, könne zur Überforderung des Personals und fehlerhaften Entscheidungen führen, betont die Kommission. »Ziel ist es daher, Systeme zu etablieren, die auch in Extremsituationen eine an den Grundrechten orientierte Abwägungsentscheidung gewährleisten und insbesondere den Schutz der Menschenwürde sicherstellen, die auch für Gefangene uneingeschränkt gilt.«
