Wegen der Eskalation im Nahen Osten ist der Luftraum mehrerer Länder gesperrt. Zehntausende Reisende sitzen in der Golfregion fest oder kommen weltweit nicht an ihr Ziel. Wie ist die Lage vor Ort für sie, welche Rechte haben sie und was gilt für Urlauberinnen und Urlauber, die in diesen Tagen etwa nach Dubai reisen wollten?
Wo sitzen deutsche Reisende fest?
Die Reisenden sind in Ländern gestrandet, über denen die Lufträume für zivile Flugzeuge gesperrt wurden. Davon sind die großen Drehkreuze am Golf sowie weitere wichtige Flughäfen im Nahen Osten betroffen, etwa Airports in Dubai, Abu Dhabi, Katar, Bahrain, Kuwait, Irak und Israel. In manchen Ländern sind nur einige Flughäfen gesperrt, wie etwa in Saudi-Arabien.
Wie viele Deutsche insgesamt aktuell in der Golfregion sind, ist unklar. Laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) sind aktuell rund 30.000 Reisende von deutschen Veranstaltern von der Situation betroffen. Sie halten sich derzeit in der Region auf oder ihre Flüge aus anderen Regionen der Welt sollten über die Drehkreuze in der Region gehen, wie Passagiere von Emirates oder Qatar Airways an deren Drehkreuzen Dubai oder Doha.
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es am Sonntag, in der Krisenvorsorgeliste habe sich bislang eine niedrige fünfstellige Zahl betroffener Deutscher in der Golfregion registriert – also mehr als 10.000 Menschen. Das können Urlauber sein oder im Ausland lebende Deutsche, die Registrierung ist freiwillig.
Wie werden die Reisenden versorgt?
Reiseveranstalter kümmern sich eigenen Angaben zufolge um ihre Gäste, hauptsächlich vor Ort durch Reiseleiter. Laut EU-Pauschalreiserichtlinie sind sie – und auch europäische Fluglinien – verpflichtet, Reisende kostenfrei zu betreuen, wenn die Rückreise durch »unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände« nicht möglich ist. Dertour etwa hat zudem eine Krisenhotline eingerichtet – für festsitzende Reisende in Nahost wie auch für von Flugabsagen Betroffene weltweit.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten haben Airports und nationale Fluggesellschaften der Generalbehörde für Zivilluftfahrt zufolge bereits rund 20.200 Passagiere betreut, deren Flüge verschoben werden mussten. Es wurden vorübergehende Unterkünfte, Mahlzeiten und Erfrischungen bereitgestellt. Außerdem wollen die Vereinigten Arabischen Emirate »alle Unterbringungs- und Verpflegungskosten für betroffene und gestrandete Passagiere« übernehmen, teilte die Behörde mit.
In Saudi-Arabien verkündete das Außenministerium, dass König Salman auf Vorschlag von Kronprinz Mohammed bin Salman die Unterbringung aller im Land gestrandeten Golfstaaten-Bürger an Flughäfen genehmigt habe, bis deren sichere Rückkehr in ihre Heimat möglich sei.
Wie sollen sich gestrandete Urlauber verhalten?
Das Auswärtige Amt (AA) hat für folgende Länder eine Reisewarnung ausgesprochen: Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen. Wer sich dort aufhält , sollte sich in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen, sich über die Medien über die aktuelle Lage informieren und Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte befolgen. Bei Alarm bei Luftangriffen sollten Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes aufgesucht werden.
Das AA hat die Krisentelefonnummer +49 30 5000 87777 eingerichtet, falls die zuständige Botschaft nicht erreicht werden kann. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts sagte: »Reisende in der Region sind aufgerufen, kommerzielle Ausreisemöglichkeiten zu prüfen und sich dazu unmittelbar bei Reiseveranstaltern beziehungsweise Fluggesellschaften zu informieren.« Mehr Informationen gibt es beim FAQ des AA .
Der DRV rät, »Veranstaltergäste sollten den Anweisungen der örtlichen Behörden folgen sowie dringlichst in ihrem gebuchten Hotel bleiben und sich nicht eigenständig zum Flughafen oder in das Nachbarland begeben.« Auch TUI empfiehlt Gästen vor Ort, »in ihrem Hotel oder ihrer Unterkunft zu bleiben und bis auf Weiteres alle nicht unbedingt notwendigen Reisen zu vermeiden«.
Das Unternehmen arbeite mit Partner-Airlines zusammen, um die Gäste nach Hause zu bringen, sobald die Umstände dies zuließen. Auch der DRV teilt mit: »Sobald die Luftraumsperrung aufgehoben ist und Rückreisen aus den Zielgebieten möglich sein werden, werden Veranstalter darüber informieren, wie Transfers und Flüge zurück nach Deutschland möglich sind.«
Welche Kreuzfahrtgäste sind betroffen?
Auch auf Kreuzfahrtschiffen sitzen deutsche Touristinnen und Touristen in den Häfen der Region fest. So etwa auf »Mein Schiff 4« in Abu Dhabi und »Mein Schiff 5« in Doha vom deutschen Anbieter TUI Cruises, beide haben eine mögliche Kapazität für gut 5000 Reisende. Außerdem auf der »MSC Euribia« von MSC Cruises in Dubai, das bis zu etwa 6300 Gäste fasst.
Auf den militärischen Bereich des Hafens von Abu Dhabi gab es am Sonntagnachmittag Drohnenangriffe, eine Drohne hat ein Lagerhaus getroffen. Der Kapitän der »Mein Schiff 4« gab laut dem Branchenmagazin »Fvw« den Befehl »Safe Haven Situation«: Gäste und Crew mussten sich in die Mitte des Schiffs begeben und von den Fenstern fernhalten. Der Befehl wurde wieder aufgehoben, eine Passagierin habe aber berichtet: »Wir bekommen immer wieder Explosionen mit.«
Wie lange könnte die Krise noch dauern?
Am Samstagfrüh hatten Israel und die USA mit Luft- und Raketenangriffen gegen Ziele in Iran begonnen, Teheran reagierte mit Angriffen auf Israel sowie auf Ziele in der Golfregion, in der es US-Militärstützpunkte gibt. Wie lange die Kampfhandlungen noch dauern könnten, ist noch unklar.
»Wir alle müssen uns darauf einstellen, dass dieser Konflikt länger dauert. Es ist nicht vorhersehbar, dass wir in den nächsten Tagen mit einer Beendigung der Kampfhandlungen rechnen können«, sagte Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) am Sonntagabend in der ARD-Sendung »Caren Miosga«. Nach Einschätzungen von US-Präsident Donald Trump könnte der Krieg mit Iran noch vier Wochen dauern.
Die Bundesregierung bereitet die Entsendung von Flugzeugen in den Nahen Osten vor, um von dort Touristen nach Hause zu holen. Zuerst sollen dabei »besonders vulnerable Gruppen« wie Kranke, Kinder und Schwangere evakuiert werden, wie Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sagte. Dazu würden Maschinen von Fluggesellschaften in die saudiarabische Hauptstadt Riad und nach Maskat im Oman geschickt. Dort seien die Lufträume noch geöffnet.
Was geschieht, wenn eine Reise in die Region geplant war?
Als Erstes sollten Urlauberinnen und Urlauber Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufnehmen und Informationen einholen – noch ist die Situation unvorhersehbar. Wer etwa für die kommenden Tage eine Pauschalreise in ein Land gebucht hat, für das jetzt eine Reisewarnung des AA besteht, kann laut DRV kostenfrei auf ein anderes Zielgebiet oder einen anderen Zeitraum umbuchen. Diese Kunden erhielten im Fall einer Stornierung bereits gezahlte Gelder zurück.
»Sollten gebuchte Reisen aufgrund der Situation nicht durchgeführt werden können, werden Gäste, die ihre Reise noch nicht angetreten haben, aktiv informiert«, teilt der DRV mit. »Durch die Lage vor Ort und die Flugraum- und Flughafensperrungen sagen Reiseveranstalter die Reisen in die Regionen und Länder, für die eine Reisewarnung besteht, für die nächsten Tage ab.« Je nach Entwicklung der Lage werde fortlaufend bewertet und sukzessive entschieden, wie mit Reisen umgegangen wird.
Der Veranstalter TUI etwa, der nicht Mitglied im DRV ist, teilte mit , dass Reisen nach Israel mit Reisebeginn bis einschließlich 8. März aktiv storniert wurden. Außerdem sind Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate bis einschließlich 6. März, nach Katar, Bahrain, Saudi-Arabien, Jordanien und Oman bis 2. März bereits abgesagt. »Alle Reisen mit Leistungsbeginn bis einschließlich 8. März in die betroffenen Gebiete, die noch nicht durch uns abgesagt wurden, können gebührenfrei umgebucht oder kostenlos storniert werden.«
Was sollten Reisende tun, die auf dem Weg in den Urlaub auf den betroffenen Flughäfen umsteigen wollten?
Auch hier gilt: Sofort Kontakt mit der Fluglinie aufnehmen. Wer eine Pauschalreise mit Umstieg etwa in Dubai oder Doha gebucht hat, sollte sich an seinen Anbieter wenden. Laut der EU-Fluggästeverordnung muss die Airline einen Ersatzflug organisieren.
Die Lage im Luftverkehr »ist zurzeit äußerst dynamisch und schwer vorhersehbar«, erklärte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), es gebe erhebliche Einschränkungen. Die Airlines stimmten sich eng mit nationalen und internationalen Behörden ab. Ziel sei es, Fluggäste so schnell wie möglich umzubuchen oder sichere Alternativen bereitzustellen. »Wir empfehlen betroffenen Passagieren, sich auf den Websites ihrer Airlines über den jeweiligen Flugstatus zu informieren«, erklärte BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang.
Kann man aus Angst kostenfrei vom Sommerurlaub zurücktreten?
Wer nach den jüngsten Entwicklungen nun nicht mehr seinen Sommerurlaub etwa in Ägypten oder der Türkei verbringen möchte, kann eine gebuchte Pauschalreise in der Regel nicht kostenlos stornieren. Dies ist nur möglich, wenn zum Zeitpunkt der Reise im Urlaubszielland außergewöhnliche Umstände auftreten, die einen Aufenthalt erheblich beeinträchtigen. Ein Indiz dafür ist eine geltende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Bloße Angst um die eigene Sicherheit reicht daher nicht aus.
Von sich aus sollten Reisende daher auch keine Reisen in die Nahostregion stornieren, die etwa im April beginnen. Sie könnten auf ihren Kosten sitzen bleiben, wenn die Reisewarnungen dann aufgehoben sind. Mehr rechtliche Informationen stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Website bereit, auch für Individualreisende.




