Kathryn Shiber war 21 Jahre alt, als sie 2020 als Junior-Analystin bei Centerview anheuerte, einer renommierten amerikanischen Boutique-Bank, die auf Fusionen und Übernahmen spezialisiert ist.
Wegen einer diagnostizierten Stimmungs- und Angststörung bat Shiber ihren Arbeitgeber damals um eine Schutzregelung: neun Stunden garantierten Schlaf pro Nacht, von Mitternacht bis 9 Uhr morgens. Im Gegenzug erklärte sie sich dazu bereit, zu allen übrigen Stunden, sieben Tage die Woche, erreichbar zu sein. Die Bank stimmte zunächst zu, heißt es in einem Bericht der »Financial Times« .
Bankerin war noch neu im Job
Keine drei Wochen später wurde Shiber dann von ihrem Arbeitgeber entlassen. Ausgelöst wurde ihre Kündigung offenbar durch einen konkreten Vorfall: Shiber hatte sich in einer Nacht gegen 1 Uhr, nach tagelangen Spätschichten für ein Projekt, ohne Ankündigung abgemeldet. Im Kündigungsgespräch soll ihr Vorgesetzter ihr dann vorgeworfen haben, sich angesichts ihres Schlafbedarfs überhaupt auf eine Stelle im Investmentbanking beworben zu haben.
Kommende Woche beginnt nun das Geschworenenverfahren vor einem Bundesgericht in New York.
Der Fall wirft dabei grundlegende Fragen auf, was Arbeitgeber von ihren Angestellten verlangen dürfen – und wo Diskriminierung beginnt. Centerview-Teilhaber Tony Kim legte in eingereichten Aussagen offen, was im Investmentbanking als normal gilt: Analysten im ersten Jahr arbeiten demnach zwischen 60 und 120 Stunden pro Woche. »Bei manchen Projekten arbeitet man 24 Stunden am Tag«, so Kim. »Man weiß nie, wann man verfügbar sein muss.«
Es geht um mehrere Millionen Dollar Schadensersatz
Shiber will in den Verhandlungen vor Gericht nun vorbringen, der Rauswurf habe ihre Karriere dauerhaft beschädigt. Ihre Forderung: das entgangene Gehalt der nächsten zehn Jahre sowie Schadensersatz für seelisches Leid. In der Summe mehrere Millionen Dollar.
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