Nach Jahren juristischer Auseinandersetzungen steht fest: Das Unternehmen Meta darf die Social-Media-Plattform Instagram und den Messengerdienst WhatsApp behalten. In der US-Hauptstadt Washington entschied Bundesrichter James Boasberg in einem Kartellverfahren. Der Konzern hat demnach kein illegales Monopol bei Onlinemedien gebildet.
Die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) warf Meta vor, mit der Übernahme von Instagram und WhatsApp vor mehr als zehn Jahren missliebige Konkurrenten aus dem Weg geräumt zu haben. Laut FTC sollte sich der Konzern dem Wettbewerb mit den Rivalen entzogen haben, indem er sie gekauft habe.
Den Vorwürfen zufolge sollte der Konzern so die eigene Monopolstellung widerrechtlich genutzt haben. Meta wies die Vorwürfe zurück und verwies unter anderem auf den harten Wettbewerb mit anderen Plattformen wie TikTok.
Klage aus der ersten Amtszeit Trumps
Das Verfahren galt als Test für die Macht der Kartellwächter in der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Die FTC hatte ihre Klage gegen Mark Zuckerbergs Konzern ursprünglich bereits 2020, also in Trumps erster Amtszeit, eingereicht. Damals wurde sie von Beobachtern auch als politisches Druckmittel gesehen.
Trump und seine Anhänger waren unter anderem unzufrieden damit, wie Meta auf seinen Plattformen gegen falsche und irreführende Informationen vorging – wie etwa die Behauptung des Präsidenten, ihm sei der Wahlsieg durch Betrug gestohlen worden.
Das Verhältnis zwischen dem Konzern und Donald Trump hat sich inzwischen verbessert: Zuckerberg und andere Techmilliardäre wie Peter Thiel und Jeff Bezos unterstützen den US-Präsidenten öffentlich. Die Unternehmer sind mit der Steuerpolitik der vorherigen Regierung unter Joe Biden unzufrieden und hoffen, durch die Steuersenkungen der Trump-Regierung das Wachstum ihrer Konzerne zu steigern.
Die FTC stand im Prozess vor hohen Hürden. Instagram und WhatsApp sind kostenlos, so konnte sie sich nicht auf den in US-Wettbewerbsverfahren häufig genutzten Verweis auf höhere Preise für Verbraucher stützen. Die Behörde argumentierte stattdessen, dass die Qualität von Metas Apps bei geschwächter Konkurrenz nachgelassen habe. Meta konterte, dass die Nutzer von den Übernahmen profitiert hätten und diese auch gut für den Wettbewerb gewesen seien.
