SpOn 24.02.2026
11:00 Uhr

Initiative Freiheitsfonds: Fahren ohne Fahrschein – Gefangene freigekauft


Nach Paragraf 265a StGB müssen Menschen nach mehrmaligem Schwarzfahren ins Gefängnis, wenn sie die Geldstrafe nicht zahlen können. Die Initiative Freiheitsfonds kauft sie frei und fordert eine Abschaffung des Straftatbestands.

Initiative Freiheitsfonds: Fahren ohne Fahrschein – Gefangene freigekauft

Jährlich kommen rund 7000 bis 9000 Menschen ins Gefängnis, weil sie in Bus und Bahn ohne Fahrschein erwischt werden. Wer schwarzfährt, muss eine Geldbuße zahlen, wer sich das nicht leisten kann, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe leisten. Die Initiative Freiheitsfonds kauft bundesweit Gefangene frei, die wegen Schwarzfahrens hinter Gitter gekommen sind. Am Dienstag ist es wieder so weit.

Schwarzfahren ist nach Paragraf 265a eine Straftat. Der Freiheitsfonds hat nach eigenen Angaben  seit seiner Gründung 2021 bisher über 1500 Menschen freigekauft und 291 Haftjahre aufgelöst.

Die Ersatzfreiheitsstrafe gehöre generell abgeschafft, sagt Leonard Ihßen, der Sprecher der Initiative gegenüber der Nachrichtenagentur KNA. Sie beträfe immer wieder dieselbe Gruppe: die Mittellosen. Um einen Gefangenen freizukaufen, zahlten sie im Schnitt 800 Euro. Das sei abhängig vom Tagessatz des Betroffenen. Die Menschen könnten die paar Hundert Euro nicht zahlen und landeten deshalb im Gefängnis – für das mehrmalige Schwarzfahren. Fast alle Menschen, die sie freikauften, seien erwerbslos, einige auch wohnungslos.

Oder sie werden es durch den Gefängnisaufenthalt: Viele dieser Häftlinge hätten den Informationen des Freiheitsfonds zufolge Probleme, ihre Wohnungen zu behalten. Die Betroffenen verdienten wenig, könnten wegen der Haft die Miete nicht mehr bezahlen und würden dann teilweise in die Obdachlosigkeit entlassen. Auch der Staat zahle ordentlich drauf. Ein Häftling kostet den Staat je nach Bundesland rund 150 bis 200 Euro pro Tag. »Der Staat zahlt ganz ganz viel Geld für Leute, die etwas gemacht haben, weil sie ganz ganz wenig Geld haben, um sie ganz ganz schwer zu bestrafen«, sagt Ihßen.

Die Initiative fordert, dass Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Dann würden keine Vorstrafen mehr riskiert, es käme nur noch zu Bußgeldern. Auch politisch wird dieser Vorschlag immer wieder diskutiert. Erst vergangene Woche gab es eine Kleine Anfrage der Linkenfraktion  zu »Praxis und Auswirkungen der Strafverfolgung beim Fahren ohne Fahrschein« im Bundestag.

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Gegen die Abschaffung des Paragrafen 265a ist der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Sie erklären: Schwarzfahren müsse eine Straftat bleiben, um Personal bei Ticketkontrollen zu schützen und das Recht durchzusetzen. Zudem würden sich hin und wieder gesuchte Täter unter den Schwarzfahrern finden.

boc/KNA