Anfang Juli wurde die 26-jährige Algerierin Rahma A. in ihrem Treppenhaus in einer niedersächsischen Kleinstadt brutal mit einem Messer getötet. Der Täter ist Alexander K., ihr deutscher Nachbar. Das Landgericht Hannover hat den 31-Jährigen nun zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. »Es ist krass unverständlich, wie ein Mensch dazu kommt, eine solche Tat zu begehen«, sagte die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann in ihrer Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Deutsche habe den Entschluss gefasst, einen Menschen zu töten – weil er sich subjektiv gestört gefühlt habe von Zigarettenrauch und Lärm seines Nachbarn, sagte die Richterin. Dessen Untermieterin war die aus Algerien stammende 26-Jährige. Immer wieder habe es Auseinandersetzungen mit dem Mann gegeben, im Sommer 2024 habe der 31-Jährige an dessen bzw. deren Tür einen Zettel geheftet – mit der Aufschrift: »Hör auf zu rauchen – oder willst Du sterben?«
Verurteilter Mörder im Gerichtssaal
Foto: Julian Stratenschulte / dpaIm Juli 2025 dann – er habe kaum geschlafen und sei übermüdet gewesen – habe er geglaubt, Rauch wahrzunehmen. »Jetzt wurde er richtig wütend, es reichte ihm einfach«, sagte Schlingmann. Er habe sein Jagdmesser genommen und beschlossen, den Nachbarn zu töten. Doch es traf die 26-Jährige: Er stach der jungen Frau in die Brust, er durchstach den Herzbeutel und auch die Leber. Sie schrie vor Schreck und Schmerz, lief die Treppen hinab und brach im Hochparterre zusammen. »Sie hatte keine Chance«, sagte die Richterin.
Richterin sieht keine Hinweise auf Rassismus
Schon vorab war über das Motiv des Mannes viel spekuliert worden – weil sein Opfer eine Frau und Muslimin war, weil sie ein Kopftuch trug. Aber: »Darauf haben wir überhaupt keine Hinweise gefunden«, sagte die Richterin. Sie sei überzeugt, zu der Tat wäre es auch gekommen, wenn jemand anderes hinter der Tür gestanden hätte: »Wer das war, darauf kam es ihm nicht an.« Sie betonte: »Die Tat, die hier geschehen ist, braucht kein Label – sie ist ganz und gar furchtbar.«
Die Schuldfähigkeit des Verurteilten sei nicht beeinträchtigt gewesen, es sei auch keine Tat im Affekt gewesen, betonte Schlingmann. Zwar habe er Depressionen und auch Suizidgedanken gehabt. Aber: »Er wäre in der Lage gewesen, andere Schritte einzuleiten.« Der 31-Jährige sei im Wesentlichen geständig gewesen – zum Prozessauftakt hatte er gesagt: »Ich habe die Kontrolle über mich selbst verloren.«
Den Eltern und der Schwester der 26-Jährigen sprach das Gericht ein Hinterbliebenengeld von insgesamt 55.000 Euro zu. Ihr sei bewusst, dass Geld am Schmerz nichts ändern könne, sagte Schlingmann. Sie wünsche den Angehörigen Kraft, das Geschehen zu verarbeiten: »Sie sind eine starke, eine tolle Familie.«
