SpOn 11.12.2025
16:29 Uhr

Brandenburg/Havel: Mutmaßlicher Kindesmissbrauch in Maßregelvollzug – Verdächtiger ist Sexualstraftäter


Ein Mann soll in einer forensischen Psychiatrie in Brandenburg an der Havel ein Kind missbraucht haben. Nun wurde bekannt: Der mutmaßliche Täter ist einschlägig vorbestraft.

Brandenburg/Havel: Mutmaßlicher Kindesmissbrauch in Maßregelvollzug – Verdächtiger ist Sexualstraftäter

Im Fall des mutmaßlichen schweren Missbrauchs eines Kindes im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel sind weitere Informationen zum Verdächtigen bekannt geworden: Der Mann ist ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Er sei wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern im Maßregelvollzug untergebracht, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam mit. Zuvor hatten die »Potsdamer Neuesten Nachrichten«  (»PNN«) berichtet.

Das Landgericht Potsdam hatte den Mann im Mai 2008 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie angeordnet.

Besuchsregelungen werden überprüft

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen ihn nun wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Die Behörden halten sich unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen und Persönlichkeitsrechte mit Angaben zu dem Fall bedeckt. Auch wann der Missbrauch stattgefunden haben soll oder warum das Kind sich in der Einrichtung befand, teilten die Behörden nicht mit. Das Gesundheitsministerium spricht von einem »gravierenden Vorfall«, der Anfang November gemeldet worden sei.

Es lässt nun ein Gutachten erstellen. Dabei sollen unverzüglich die gesetzlichen Regelungen, die Hausordnungen sowie die Besuchsregelungen untersucht werden, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte. »Wir prüfen, ob diese Regelungen noch der aktuellen Situation entsprechen und ob sie mit der geltenden Gesetzeslage übereinstimmen.«

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Das Ministerium wolle mögliche Gesetzeslücken schließen und die Initiative ergreifen, falls der Bund dafür zuständig sei, hieß es weiter. Die gesetzliche Grundlage für den Maßregelvollzug ist das brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz. Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) berichtete in der Fraktionssitzung der SPD im Landtag über Konsequenzen des Missbrauchsvorwurfs.

Fristlose Kündigungen

Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerden des Falls am 3. November den beiden ärztlichen Leitungen der Klinik fristlos gekündigt. Auf die Frage, welche Hilfe das Land dem mutmaßlichen Opfer zukommen lasse, verwies das Gesundheitsministerium bislang auf allgemeine im Internet veröffentlichte Hilfen für Opfer von Straftaten in Brandenburg.

Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Menschen sollen in der forensischen Psychiatrie behandelt und die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden.

Im Land Brandenburg gibt es zwei solche Einrichtungen. Am Standort Brandenburg/Havel können laut Ministerium 131 Patienten untergebracht werden.

bbr/dpa