Zigaretten, diverse Fleischprodukte – und ein Leopardenschädel: Einen »Koffer voll Arbeit« hat ein Reisender aus Namibia Zollbeamten am Flughafen Hannover vorgelegt. Der Mann habe den Tierschädel ohne erforderliche Dokumente bei der Kontrolle am 25. Januar zunächst als Affenschädel bezeichnet, teilte das Hauptzollamt Hannover nun mit .
Bisherigen Erkenntnissen zufolge handele es sich aber stattdessen um einen Leopardenschädel. Der Reisende sagte demnach, er habe den Schädel für umgerechnet 75 Euro auf einem Markt erworben.
Laut Hauptzollamt sind Leoparden – und alle ihre Bestandteile – durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Sie dürfen demnach nur mit entsprechender Genehmigung eingeführt werden, die der Mann nicht vorlegen konnte. Die Beamten übergaben den Fall an das zuständige Bundesamt für Naturschutz.
Die mitgebrachten Zigaretten habe der Mann korrekt angemeldet. Doch für die zahlreichen Fleischstücke im Koffer fehlten die für die Einfuhr erforderlichen Dokumente. Die Fleischprodukte wurden ebenfalls beschlagnahmt. »Insbesondere bei verderblichen Produkten, wie beispielsweise Fleisch, erfolgt die unmittelbare Vernichtung der beschlagnahmten Waren«, sagte eine Sprecherin des Hauptzollamts.
Ein Springbockfell, das sich den Angaben zufolge ebenfalls im Koffer fand, konnte der Mann nach einer Prüfung mit nach Hause nehmen.
