Eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg wehrt sich gegen ihre Kündigung – der Grund für die Entlassung: Sie hatte sich geweigert, in einer Strahlenschutzanweisung gendergerechte Sprache zu verwenden. Das berichtet das »Hamburger Abendblatt« . Auch der Verein »Stoppt Gendern« griff den Fall auf.
Laut dem Bericht hatte die Frau beim Verfassen des Dokuments bewusst auf durchgängiges Gendern verzichtet. Ihre Begründung: Bei Funktionsbezeichnungen wie »Strahlenschutzbeauftragter« stehe die Funktion im Vordergrund, nicht das biologische Geschlecht. Zudem gefährde das Ersetzen juristischer Fachbegriffe – etwa »ermächtigter Arzt« durch »fachärztliche Person« – die rechtliche Klarheit in einem sicherheitsrelevanten Bereich.
Frau wehrte sich erfolgreich vor Gericht
Die Behörde reagierte zunächst mit zwei Abmahnungen, schließlich folgte die Kündigung. Die Mitarbeiterin wehrte sich erfolgreich dagegen. Das Arbeitsgericht Hamburg erklärte im Juli 2025 sowohl die Abmahnungen als auch die Kündigung für unrechtmäßig. Doch damit ist der Fall nicht abgeschlossen: Wie das Abendblatt weiter berichtet, hat das BSH Berufung eingelegt. Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg soll am 5. Februar stattfinden.
Gegenüber dem »Hamburger Abendblatt« wollte sich die Behörde unter Verweis auf den Datenschutz nicht zu dem Fall äußern.
Das BSH bezeichnet sich auf seiner Internetseite als »zentrale maritime Behörde in Deutschland. Zuständig für Schifffahrt. Für Meeresschutz. Für Offshore. Für Meeresvermessung. Für Meeresdaten. Für maritime Ressortforschung«. Insgesamt, schreibt die Behörde, arbeiteten tausend Beschäftigte in mehr als hundert unterschiedlichen Berufen an den Standorten Hamburg und Rostock »sowie auf fünf Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen«. Das BSH unterstütze mit seiner Arbeit dabei etwa eine nachhaltige Nutzung des Meeres und trage zum Schutz der Meeresumwelt und des Klimas bei, heißt es auf der Seite des Bundesamtes weiter.
