SpOn 25.11.2025
09:27 Uhr

Hamburg: Rechtsextreme scheitern mit Onlineshop-Beschwerde vor Gericht


Das rechtsextreme Unternehmen Druck18 hat am Oberlandesgericht Hamburg eine juristische Niederlage erlitten. Es wollte dem Verein »Laut gegen Nazis« den gleichnamigen Onlineshop verbieten.

Hamburg: Rechtsextreme scheitern mit Onlineshop-Beschwerde vor Gericht

Der Verein »Laut gegen Nazis«  darf seinen Onlineshop »Druck18« , der sich gegen Rechtsextremismus richtet, weiterhin unter diesem Namen betreiben. Ein gleichnamiges rechtsextremes Unternehmen hatte Beschwerde eingelegt, doch das Oberlandesgericht Hamburg hat diese abgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Der Verein betreibt einen Onlineshop unter der Adresse www.druck18.com, in dem Artikel gegen Rechtsextremismus verkauft werden. Hintergrund ist, dass der rechtsextreme Webshop mit dem gleichen Namen, jedoch unter der deutschen Domain, nach Ansicht des Vereins ein bedeutender Vertriebskanal der rechtsextremen Szene ist. Deshalb habe er diesen Kanal übernommen, um dessen gewerbliche Nutzung für die Szene zu unterbinden, heißt es vonseiten des Vereins.

In rechtsextremen und neonazistischen Kreisen gilt die Zahl 18 als Code für »Adolf Hitler«. Dies beruht auf einer simplen Buchstabenzuordnung: Die 1 steht für den ersten Buchstaben im Alphabet, das A und die 8 für den achten Buchstaben, das H. Zusammengesetzt bedeutet 18 also AH – Adolf Hitler.

Mehrmals erfolglos vor Gericht

Geschäftsführer des rechten Webshops ist laut Impressum Tommy Frenck. Der Rechtsextremist hatte 2024 in Thüringen als Landrat kandidiert. Er wurde bundesweit bekannt, weil er eine Reihe großer Neonazi-Konzerte organisiert hatte, zu denen auch Rechtsextremisten aus anderen europäischen Ländern anreisten.

Laut dem Verein »Laut gegen Nazis« hat Frencks Unternehmen ihn abgemahnt und aufgefordert, die Bezeichnung »Druck18« nicht mehr zu nutzen. Schließlich zog das Unternehmen vor das Landgericht Hamburg und stellte einen Antrag auf Erlass des Verbots wegen Rechtsmissbrauchs. Dieser wurde jedoch zurückgewiesen, da er aus formellen Gründen nicht zulässig war, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

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Die Druck18 GmbH legte sofort Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Auch diese wurde abgewiesen, diesmal jedoch aus inhaltlichen statt aus formellen Gründen. Konkret konnte das Unternehmen den Angaben zufolge nicht glaubhaft machen, dass der Name »Druck18« ein eindeutiges Unternehmenskennzeichen beim Vertrieb von Textilien ist.

»Laut gegen Nazis« auf Spenden angewiesen

Laut der Gerichtssprecherin kann das Unternehmen gegen die Entscheidung keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Es könne jedoch ein Hauptsacheverfahren anstreben und somit gegen »Laut gegen Nazis« klagen. Dies sei bislang jedoch nicht geschehen. »Der Verein schreckt davor nicht zurück, ist aber auf Spenden angewiesen, um weitere Prozesskosten tragen zu können«, sagte Vereinschef Jörn Menge dazu.

Der Verein hat sich auch die Markenrechte an rechtsextremen Kürzeln und Codes wie »Döp dö dö döp«, »VTR LND« und »ness« gesichert. »Döp dö dö döp« ist eine Anlehnung an die Melodie des Songs »L’amour toujours«, die immer wieder für rassistische Parolen genutzt wird. Die Abkürzung »VTR LND« steht für Vaterland und »ness« ist Lautschrift für »NS« und damit für Nationalsozialismus. Beide sind ebenfalls als Codes unter Rechtsextremen beliebt.

dtt/dpa