Wegen seiner Mitgliedschaft im »Islamischen Staat« (IS) ist ein Iraker zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Der 33-Jährige habe der Terrormiliz »zumindest vom 21. Mai 2014 bis zum 1. November 2016« angehört, sagte die Vorsitzende Richterin in Halle (Saale). Dabei habe er sich vor allem im Osten Syriens und im Westen Irans aufgehalten.
Ihr zufolge ist denkbar, dass er sich dem IS nach dem Machtwechsel in seinem Heimatland aus Rache angeschlossen hat. Der Mann äußerte sich bis zuletzt nicht zu den Vorwürfen.
Listen des IS als Beweismittel
Als Nachweis dienten dem Gericht unter anderem acht Listen des IS, die den Angaben nach Zahlungen an Personen – etwa für Unterhalt – dokumentierten. Die Richterin sagte, US-amerikanische Behörden hätten diese Listen in den Kriegsgebieten erlangt. Sie sind laut Gutachten authentisch und stammen »zweifellos vom IS«. Auch in anderen Verfahren waren solche Dokumente schon als Beweismittel verwendet worden.
Die Listen zeigten, dass der 33-Jährige während der rund zweieinhalb Jahre durchgehend Mitglied war und verschiedene Funktionen für den IS übernahm. Zeitweise habe er »eine nicht ganz unbedeutende Rolle« gehabt. Der Mann hat demnach auch dem damaligen Führer des IS die Treue geschworen. Heute soll er die Miliz nicht mehr unterstützen und sich freiwillig abgewendet haben.
Mitglied der »vielleicht abscheulichsten Vereinigung der Welt«
Nicht nachweisbar sei, ob der Mann an Gräueltaten beteiligt war. »Ob sie gemetzelt, gefoltert oder vergewaltigt haben, wissen wir nicht«, sagte die Richterin. »Wir wissen nicht viel über das, was sie gemacht haben, aber wir wissen, dass sie Mitglied der vielleicht abscheulichsten Vereinigung der Welt waren.«
Der Mann konnte in Deutschland verurteilt werden, weil er hier lebt und unter den Opfern des IS auch Deutsche sind. Das Gericht berücksichtigte bei der Verurteilung des Mannes, dass er in einer »verrohten Gesellschaft« aufgewachsen sei. Er kam 2022 nach Deutschland, gab in seinem Asylverfahren allerdings an, bereits 2014 aus dem Irak in die Türkei geflüchtet zu sein. Das Land soll er später wegen fehlender Perspektiven verlassen haben.
Das Verhalten des Verurteilten sei »in einem anderen Licht zu sehen, als das von satt lebenden Deutschen, die sich entschieden haben, sich dem IS anzuschließen, weil sie ideologisch komplett verblendet waren«, sagte die Richterin. »Sie waren schon dort und sind in diesem Chaos aufgewachsen.« Vor und nach seiner Zeit beim IS sei der Verurteilte strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Ein Asylantrag des Mannes war im vergangenen Jahr abgelehnt worden. Die Ausländerbehörde muss nun darüber entscheiden, wie es für ihn weitergeht. Bis das Urteil rechtskräftig ist, müsse er in Untersuchungshaft bleiben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.
