Das Hakenkreuz – nur »potenziell spaltend« oder ein klares Hasssymbol? Ein Bericht über eine neue Richtlinie, wonach die US-Küstenwache Hakenkreuze künftig nicht mehr als Hasssymbole ansehen wolle, hat besonders in den USA für Empörung gesorgt. Auch die Schlinge – ein Zeichen für die einstigen Lynchmorde in den USA – würde in der Richtlinie lediglich als »potenziell spaltend« bezeichnet, berichtete die »Washington Post «.
Doch der amtierende Kommandeur der Küstenwache, Admiral Kevin Lunday, widerspricht der Darstellung der »Washington Post« klar: Symbole oder Flaggen mit dem Hakenkreuz seien als spaltende Symbole oder Hasssymbole verboten. Die Formulierung »potenziell spaltend« sei in dem von ihm unterzeichneten Memorandum vom Donnerstag nicht enthalten.
In einer Pressemitteilung erklärte die Behörde, die neuesten Richtlinien seien keine Aktualisierung, sondern »eine neue Strategie zur Bekämpfung von Fehlinformationen und zur Bekräftigung, dass die US-Küstenwache diese Symbole verbietet«. Zu den verbotenen Symbolen und Flaggen gehören laut der neuen Richtlinie ein Galgen, ein Hakenkreuz und »alle Symbole oder Flaggen, die von Hassgruppen vereinnahmt oder übernommen werden«.
Kommandeur Lunday hatte zunächst in einer Stellungnahme auf X die Behauptung, die US-Küstenwache werde Hakenkreuze, Galgen oder andere extremistische Symbole nicht länger als verbotene Symbole einstufen, als »kategorisch falsch« zurückgewiesen. Er versicherte der »Washington Post«, dass jede Zurschaustellung, Verwendung oder Förderung solcher verbotenen Symbole bei der Küstenwache weiter gründlich untersucht und streng bestraft werde.
Auch die Konföderiertenflagge, die Kritikern zufolge die einstigen Sklavenhalter der US-Südstaaten verherrlicht, wird laut den neuen Richtlinien als »spaltend« bewertet. Lundays Memorandum zufolge ist sie nicht komplett verboten, darf aber nicht öffentlich sichtbar gezeigt werden.
Das Hakenkreuz war das offizielle Symbol des Nationalsozialismus, 1935 wurde es zum Symbol des NS-Staats. In Deutschland ist das Verwenden und Zeigen des Hakenkreuzes grundsätzlich strafbar.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version haben wir Admiral Kevin Lunday als Kommandanten der Küstenwache bezeichnet, tatsächlich ist er Kommandeur. Wir haben die Stelle korrigiert.
