SpOn 22.02.2026
20:10 Uhr

Grüne schlagen Pause beim Durchsetzen von Eigenbedarf vor


In der Debatte über die Mietpreise wollen die Grünen Kündigungen wegen Eigenbedarfs unter bestimmten Bedingungen fünf Jahre verbieten. So soll der Angst von Mietern angesichts des knappen Wohnraums begegnet werden.

Grüne schlagen Pause beim Durchsetzen von Eigenbedarf vor

Mehrere Lösungen werden diskutiert, um die Lage von Mietern angesichts steigender Ausgaben für Wohnungen zu verbessern. In der Koalition wird etwa darüber beraten, wie die Mietpreisbremse besser durchgesetzt und Mieter besser geschützt werden können. Die Grünen halten den dazu vorgelegten Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), der unter anderem engere Leitplanken für Kurzzeit-Mietverträge und Indexmieterhöhungen vorsieht, für zu zahm.

Sie wollen Vermietern für die Dauer von fünf Jahren eine Eigenbedarfskündigung verbieten, wenn ihr Mieter zuvor erfolgreich die Mietpreisbremse durchgesetzt hat. Über einen entsprechenden Vorschlag der Grünenfraktion wird der Bundestag voraussichtlich am kommenden Freitag beraten.

»Das nimmt Mieterinnen und Mietern die Angst, ihre Rechte einzufordern«, sagt die Grünenabgeordnete Hanna Steinmüller. Für ehrliche Vermieterinnen und Vermieter stelle eine solche Regelung keine Einschränkung dar, denn »wer sich an die Regeln hält, kann weiterhin berechtigten Eigenbedarf anmelden«. Um Eigenbedarf durchzusetzen, muss ein Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Wohnung haben, etwa weil er sie als Unterkunft für ein Kind oder die Eltern benötigt.

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Mietpreisbremse auf Bundesgebiet ausdehnen?

Der Grünenvorschlag sehe außerdem eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf das gesamte Bundesgebiet vor. Aktuell gilt sie nur in Regionen, die als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.

Das Bundesjustizministerium hat vor einigen Tagen einen Reformvorschlag veröffentlicht, zu dem die Union noch Beratungsbedarf hat. Er sieht unter anderem eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer von Kurzzeit-Mietverhältnissen vor, die von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Für Indexmietverträge, bei denen sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise orientiert, soll eine Grenze von maximal 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete in einem Jahr eingezogen werden.

Die Mietpreisbremse sei »löchrig wie ein Schweizer Käse«, sagt Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen. Die Vorschläge Hubigs stellten lediglich »das absolute Minimum« dessen dar, was notwendig wäre, um hohen Mieten entgegenzuwirken.

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kig/dpa-AFX