SpOn 03.01.2026
03:52 Uhr

Grok: Musks KI-Chatbot gesteht Fehler bei anzüglichen Fotogenerierungen


Nutzer können den KI-Chatbot von Elon Musk zur Erstellung von Fotos auffordern. Die können so verändert werden, dass Menschen fast nackt zu sehen sind. Der Chatbot reagiert auf Kritik daran.

Grok: Musks KI-Chatbot gesteht Fehler bei anzüglichen Fotogenerierungen

Nach Kritik an der jüngsten Möglichkeit, freizügige Bilder unter anderem von Minderjährigen mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) zu erstellen, hat Elon Musks KI-Chatbot Grok Fehler eingeräumt. Es seien »Schwachstellen in unseren Sicherheitsvorkehrungen festgestellt« worden, hieß es in einem Post auf der Plattform X.

Diese sollten nun »mit größter Dringlichkeit« behoben werden. »Die Verbreitung von kinderpornografischem Material ist illegal und verboten«, stellte die KI fest. Der KI-Chatbot hatte mit der Generierung anzüglicher Fotos Empörung bei X-Nutzern und massive Kritik ausgelöst.

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Nutzer können Grok bislang dazu auffordern, freizügige Bilder von Menschen zu generieren. Dabei wurden auch Grenzen überschritten: An Silvester entschuldigte sich der Chatbot dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter »in sexualisierten Outfits« erstellt und geteilt zu haben. »Es handelte sich um ein Versagen unserer Sicherheitsvorkehrungen, und ich entschuldige mich für alle dadurch entstandenen Schäden«, schrieb Grok auf X.

Französische Abgeordnete wenden sich an Staatsanwaltschaft

In einem weiteren Post hieß es zur Erläuterung, dass es »vereinzelte« Fälle gegeben habe, »in denen Nutzer KI-generierte Bilder von Minderjährigen in knapper Bekleidung angefordert und erhalten« hätten. Medienberichten zufolge sollen auch Frauen von sogenannten Deepfakes betroffen sein. Laut »Politico«  ermittelt die Pariser Staatsanwaltschaft inzwischen zur Verbreitung der sexualisierten Deepfakes.

Mehr zum Thema

Die französischen Abgeordneten Arthur Delaporte und Eric Bothorel hatten sich zu Beginn des neuen Jahres an die Staatsanwaltschaft gewandt, nachdem Tausende Deepfakes ohne Einwilligung der Nutzer von Grok erstellt und auf X veröffentlicht worden waren. Die französische Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass diese Straftat mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 60.000 Euro geahndet wird.

jon/dpa