Paulina oder Marlene, Gustav oder Finn, Ernie oder Bert? Viele Eltern zerbrechen sich den Kopf über den Namen des Ungeborenen. Bei manchen geht die Diskussion auch nach der Geburt des Nachwuchses weiter und weitet sich zur Grundsatzdebatte aus – im schlimmsten Fall kann so ein Dissens bis zur Trennung führen.
In Griechenland konnte sich ein Paar geschlagene neun Jahre lang nicht einigen, wie ihr Kind heißen soll, mittlerweile sind die Eheleute geschieden.
Weil das Kind aber offenbar noch immer namenlos durch die Welt stapft, fällte das oberste griechische Gericht nun ein salomonisches Urteil: Der sogenannte Areopag entschied, dass das Kind den Namen jenes oder jener Heiligen tragen solle, die die griechisch-orthodoxe Kirche an seinem Geburtstag verehrt, berichtete die »Griechenland-Zeitung« am Sonntag.
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In dem Fall sei das der 16. September. Auch Datum und Ort der Taufe legte die Justiz laut Bericht fest, da sich die Eltern – der Vater Anwalt, die Mutter Justizangestellte – auch darüber seit der Geburt nicht einig werden konnten.
Beide Elternteile hätten darauf beharrt, dass das Neugeborene den Namen der jeweiligen Großeltern tragen solle. Den Kompromiss eines Doppel- oder Dreifachnamens lehnte das Gericht laut der Zeitung ab.
Zur Begründung führte es an, eine derart lange Namensgebung könne die psychoemotionale Entwicklung des Kindes negativ beeinflussen.
Ob das Gericht den Namensstreit damit beenden kann? Laut griechisch‑orthodoxem Kalender werden am 16. September eine ganze Batterie von Heiligen verehrt, darunter Cornelius, Cyprian, Cassian und Gregor, aber auch die Märtyrerinnen Euphemia und Lucia gefeiert.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung war von einem Neunjährigen die Rede. Das Geschlecht des Kindes ist der Redaktion jedoch nicht bekannt. Wir haben die Stelle korrigiert.
