SpOn 26.11.2025
08:37 Uhr

Grenzkontrollen: Betroffene klagen gegen deutsche Maßnahmen


Die Bundesregierung hat die Grenzkontrollen erst kürzlich verlängert, nun klagen mehrere Betroffene dagegen. Ihr Vorwurf: Deutschland verstößt mit den Kontrollen gegen geltendes Recht und missachtet sogar Gerichtsurteile.

Grenzkontrollen: Betroffene klagen gegen deutsche Maßnahmen

Gleich drei Betroffene klagen gegen die Bundesrepublik wegen der andauernden Kontrollen an deutschen Grenzen. Die Klagen liegen dem SPIEGEL vor und sollen heute beim Verwaltungsgericht München sowie beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingehen.

Konkret geht es um drei verschiedene Vorfälle:

  • Der Innsbrucker Professor Werner Schroeder, der regelmäßig die deutsch-österreichische Grenze überquert, berichtet von einer Kontrolle im Zug nach München. Die Beamten hätten ihn festgehalten und gegen seinen Willen seine Tasche nach einem Ausweis durchsucht.

  • Ein Lkw-Fahrer, der gebürtig aus Nigeria stammt, wurde im Sommer 2025 im Zug von Wien nach München an der Grenze kontrolliert. Als einzige Person mit dunkler Hautfarbe im Wagen habe er seinen Ausweis vorzeigen müssen, während die anderen Fahrgäste nicht kontrolliert wurden. Mehrere Zeugen bestätigten den Vorfall. Dieser sei für den Kläger sehr belastend gewesen und habe bei ihm den Eindruck hinterlassen, nur aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert worden zu sein.

  • Die Journalistin Sandra Alloush wurde auf dem Weg von Straßburg nach Berlin an der Grenze gebeten, den Zug zu verlassen, da ihr Reisepass abgelaufen war. Der Klage zufolge habe Alloush andere Ausweisdokumente vorzeigen können, sei aber dennoch mit auf eine Polizeiwache genommen worden. Dort habe sie sich für eine Durchsuchung ausziehen müssen und sei anschließend zurück nach Frankreich geschickt worden.

Die »Gesellschaft für Freiheitsrechte« (GFF) und das »European Center for Constitutional and Human Rights« (ECCHR) unterstützen die Klägerinnen und Kläger. Alle Klagen richten sich auch gegen die Grenzkontrollen selbst. Die GFF und das ECCHR halten die Kontrollen und das Vorgehen der Behörden für rechtswidrig.

Keine ausreichenden Gründe für Grenzkontrollen?

Deutschland führte 2015 erstmals wieder Kontrollen an der Grenze zu Österreich ein. Im September 2024 entschied die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die Kontrollen auf alle deutschen Grenzen auszudehnen. Zuletzt verlängerte und intensivierte CSU-Innenminister Alexander Dobrindt das deutsche Grenzregime. Doch die Bundesregierung könnte damit gegen geltendes Recht verstoßen.

Als Teil des Schengenraums darf Deutschland an seinen Grenzen nur dann Kontrollen einführen, wenn die innere Sicherheit oder die öffentliche Ordnung bedroht ist. Solche Kontrollen müssen allerdings gut begründet sein, da sie eine Ausnahme bleiben sollen. Die Bundesregierung führt als Grund vor allem Gefahren durch »irreguläre Migration« und ein überlastetes Asylsystem an.

Mehr zum Thema

Die GFF und das ECCHR halten das nicht für ausreichend. Zum einen sinke die Zahl der »unerlaubten Einreisen« seit 2024 wieder. Zum anderen sei die Zahl nicht so hoch, dass sich daraus eine »außergewöhnliche Situation« ergebe, die Kontrollen rechtfertigen würde. Auch eine neue Bedrohungslage, mit der sich verlängerte Grenzkontrollen begründen ließen, habe die Bundesrepublik nicht dargelegt.

»Seit Jahren kontrolliert Deutschland an Grenzübergängen, das ist ein klarer Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex«, sagt Werner Schroeder, einer der Kläger und selbst Professor am Institut für Völkerrecht und Europarecht der Universität Innsbruck. »Das hat in diesem Jahr auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, und zuvor der Europäische Gerichtshof, entschieden.« Indem die Politik diese Entscheidungen ignoriere, missachte sie den Rechtsstaat, sagt Schroeder. »Meine Klage ist auch der Versuch zu zeigen, dass es so nicht weitergeht.«