In einem aufsehenerregenden Prozess um eine Neurochirurgin in Österreich, die ihre Tochter laut Anklage an einer Operation teilhaben ließ, ist ein Urteil gefallen.
Das Bezirksgericht Graz-Ost sah es als nicht erwiesen an, dass die Zwölfjährige unter Aufsicht ihrer Mutter und eines weiteren Arztes den Schädel eines Notpatienten angebohrt habe. Daher seien beide Mediziner vom Vorwurf der Körperverletzung freizusprechen.
»Saublöder Mutterstolz«
Der mutmaßliche Vorfall vom Januar 2024 war rund ein halbes Jahr später durch eine anonyme Anzeige bei der Polizei aktenkundig geworden. Laut der Tageszeitung »Kurier« fragte der OP-Arzt demnach seine Vorgesetzte, ob ihre Tochter bei der OP mithelfen dürfe, worauf diese geantwortet habe: »Warum nicht?« Im Anschluss soll die inzwischen entlassene Neurochirurgin laut Augenzeugen stolz erzählt haben, dass ihre Tochter soeben ihr erstes Bohrloch gesetzt habe.
Die angeklagte Medizinerin widersprach dem im Prozess und schrieb ihre damalige Bemerkung laut »Standard « ihrem »saublöden Mutterstolz« zu. Tatsächlich habe die Tochter nicht gebohrt, sondern lediglich die Hand an den Bohrer gelegt, während der Kollege ihn bedient habe.
Patient hat schlaflose Nächte
In dem Prozess hatte auch der betroffene 33-jähriger Patient ausgesagt. Er war nach einem Forstunfall wegen eines Schädel-Hirn-Traumas notoperiert worden. Obwohl sein Eingriff ohne Komplikationen verlief, erklärte der Mann, es bereite ihm schlaflose Nächte, daran zu denken, dass eine Zwölfjährige seinen Schädel operiert habe.
Die angeklagten Ärzte während einer Verhandlung im Oktober 2025
Foto: Erwin Scheriau / APA- / dpaDie Staatsanwältin sprach von einer »Respektlosigkeit« gegenüber dem Patienten. Doch die Richterin kam bei der Urteilsverkündung zu dem Schluss, dass ethische und moralische Erwägungen nicht ausschlaggebend seien: »Es geht darum, was bewiesen werden kann.«
Der Freispruch erfolgte aus Mangel an Beweisen, der Patient wurde auf den Weg des Zivilrechts verwiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
