SpOn 25.11.2025
11:46 Uhr

Gleichgeschlechtliche Ehe gilt EU-weit: Urteil des Europäischen Gerichtshofes


Zwei polnische Männer wollten ihre in Deutschland geschlossene Ehe in ihrer Heimat eintragen lassen. Sie scheiterten an den nationalen Behörden. Doch nun bekommt das Paar Rückhalt vom Europäischen Gerichtshof.

Gleichgeschlechtliche Ehe gilt EU-weit: Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Eine in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe von EU-Angehörigen muss auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt werden. Das stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil  am Dienstag fest. Eine Verweigerung verstoße gegen das europäische Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht sowie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle EU-Länder in ihrem nationalen Recht die Ehe für alle einführen müssen, wie der EuGH in Luxemburg betonte.

Im konkreten Fall ging es um zwei polnische Männer, von denen einer auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die 2018 an ihrem Aufenthaltsort Berlin heirateten. Weil sie nach Polen umziehen wollten, beantragten sie die Umschreibung der Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister. Dies wurde ihnen verwehrt, mit der Begründung, das polnische Recht lasse die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht zu.

Spielraum bei der Anerkennung

Der EuGH wies darauf hin, dass Regelungen über die Ehe zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fielen; diese müssten aber das EU-Recht beachten. Wenn Unionsbürger im Rahmen ihrer Freizügigkeit in einem Mitgliedstaat unter anderem durch eine Eheschließung ein Familienleben aufbauten, müssten sie die Gewissheit haben, dieses fortsetzen zu können, wenn sie in ihren Herkunftsmitgliedstaat zurückkehrten.

Mehr zum Thema

Der Gerichtshof gestand den Staaten einen Spielraum bei den Modalitäten zu: Die Umschreibung einer ausländischen Heiratsurkunde sei nur eine Möglichkeit. Die Anerkennung dürfe aber weder unmöglich gemacht noch erheblich erschwert werden.

Sie darf außerdem gleichgeschlechtliche Paare nicht diskriminieren, wie der EuGH betonte. Im polnischen Recht sei die Umschreibung als einzige Möglichkeit der Anerkennung vorgesehen. Darum müsse sie für alle Ehen angewandt werden.

Laut einer Übersicht des europäischen Dachverbands der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga gehört Polen neben Litauen, Rumänien und der Slowakei zu den EU-Ländern, die besonders restriktive Regeln im Hinblick auf Regenbogenfamilien haben.

wit/KNA/AFP/dpa