SpOn 09.02.2026
20:39 Uhr

Ghislaine Maxwell: Epstein-Vertraute verweigert Aussage vor Kongress


Weltweit wird nach der Veröffentlichung neuer Akten im Fall Epstein ermittelt. Doch in den USA kommt die Aufklärung kaum voran: Die wichtigste Vertraute des Straftäters verweigert die Aussage – und hofft wohl auf einen Deal.

Ghislaine Maxwell: Epstein-Vertraute verweigert Aussage vor Kongress

Ghislaine Maxwell gilt als die wohl wichtigste Vertraute Jeffrey Epsteins. Jahrelang soll sie dem inzwischen verstorbenen Sexualstraftäter Mädchen und junge Frauen zugeführt haben. Die neu veröffentlichten Akten werfen noch mehr Fragen auf. Doch Antworten sind von Maxwell vorerst nicht zu erwarten. Nach Angaben des Vorsitzenden des zuständigen Aufsichtsausschusses des Repräsentantenhauses, James Comer, verweigerte sie vor dem Kongress die Aussage.

Maxwell habe »wie erwartet« von ihrem Recht des fünften Zusatzartikels Gebrauch gemacht und keine Fragen beantwortet, sagte der Republikaner nach einer entsprechenden Anhörung. Der fünfte Zusatzartikel der US-Verfassung sieht unter anderem vor, dass niemand in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen werden darf.

Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell auf einem undatierten Foto

Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell auf einem undatierten Foto

Foto:

U.S. Justice Department / REUTERS

Comer betonte, dass er »nichts darüber wisse«, dass Maxwell unter Druck gesetzt worden sei, um keine Fragen zu beantworten. Medien zufolge war Maxwell per Video zugeschaltet worden.

Sie wurde wegen ihrer Rolle im Netzwerk des Sexualstraftäters im Jahr 2022 verurteilt und verbüßt derzeit eine 20-jährige Haftstrafe. Laut Medienberichten sitzt sie in einem Gefängnis in Texas.

Maxwells juristischer Beistand spricht von »politischem Theater«

Maxwells Anwalt David Oscar Markus hatte bereits am 20. Januar in einem Schreiben an Ausschusschef Comer erklärt, seine Mandantin werde die Aussage verweigern. Zur Begründung verwies der Anwalt auf laufende juristische Verfahren.

Eine Aussage unter Eid würde Maxwells verfassungsrechtliche Ansprüche gefährden und sie strafrechtlich belasten, so Markus. Eine Anhörung unter diesen Umständen wäre »politisches Theater und eine komplette Verschwendung von Steuergeldern«.

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Der Anwalt stellte in Aussicht, Maxwell wäre im Falle einer Begnadigung bereit, öffentlich auszusagen. Ausschusschef Comer hatte zuletzt erklärt, Maxwells Aussage sei für die Untersuchungen des Kongresses zentral.

Zuletzt hatte es in den Akten zum Fall auch Spuren von Maxwell nach Deutschland gegeben.

jpe/dpa