Für die meisten deutschen Autofahrer ist es ein ungewohnter Gedanke: dass ihr Führerschein einmal ablaufen könnte. Ist die Fahrprüfung einmal bestanden, gilt die Erlaubnis in der Regel ein Leben lang. Auf der Vorderseite der EU-Kartenführerscheine, die 1999 eingeführt wurden, steht neben dem Kürzel 4b (Ablaufdatum) regelmäßig ein Strich – nicht vorgesehen. Und doch müssen viele Besitzer dieser Dokumente nun eilig einen Termin beim Amt bekommen, um einen neuen Führerschein zu beantragen. Nur noch bis 19. Januar 2026 sind die Karten gültig, die vor 2002 ausgestellt wurden. Wer die Frist versäumt, riskiert bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, was wegen des Namens womöglich mehr abschreckt als die mindestens doppelt so hohe Verwaltungsgebühr für den Tausch.
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Ältere Papierdokumente wie die grauen »Lappen« und rosa »Pappen« mussten schon in den vergangenen Jahren ausgetauscht werden. Ausgenommen sind Fahrer mit Geburtsjahr vor 1953: Sie bekommen Zeit bis 2033. Laut Verkehrsministerium, weil »altersbedingt nicht sicher ist«, ob sie von der Fahrerlaubnis »noch Gebrauch machen möchten«. Das ist eine halbwegs höfliche Art zu sagen: Für sie lohnt sich der Aufwand vielleicht nicht mehr. Eine andere Botschaft bekommen nun die Pioniere der Kartentechnik.
Handlich, mit grün-roten Mustern und blauer Europaflagge bedruckt, mit schimmernden Hologrammen hinterlegt, das galt um die Jahrtausendwende als modern. Jetzt ist es Altplastik. Der Grund für den Umtausch, heute wie damals: Die Dokumente sollen EU-weit einheitlich gestaltet, von allen Behörden anerkannt und fälschungssicher sein. Nur gilt das erste Muster als nicht mehr fälschungssicher genug.
Auffallen wird den Besitzern nach dem Umtausch vor allem eine Neuerung: Es gibt nun doch ein Ablaufdatum, nach 15 Jahren. Dabei gehe es aber nur darum, das Foto aktuell zu halten, versichert das Ministerium. Den nächsten Führerschein bekommt man also, ohne noch einmal zur Fahrschule oder zum Gesundheitscheck zu müssen.
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Diese Fristen gelten:
von 1999 bis 2001 ausgestellte Kartenführerscheine: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
bis 1998 ausgestellte Papierführerscheine für die Geburtsjahrgänge bis 1952: Umtausch bis 19. Januar 2033
Papierführerscheine für jüngere Jahrgänge: bereits ungültig
Wer bis Ende 2026 Zeit hat, soll auf Wunsch den neuen Führerschein auch als digitale Version fürs Smartphone bekommen können.



