SpOn 06.12.2025
11:36 Uhr

Flugverspätungen: OLG Hamburg untersagt negative Werbung gegen Ryanair


Bei Flugverspätungen bieten Internetportale betroffenen Passagieren Rechtshilfe für Entschädigungen. Bei der Werbung um Kunden sollten sie aber nicht allzu schlecht über Airlines sprechen.

Flugverspätungen: OLG Hamburg untersagt negative Werbung gegen Ryanair

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair ist nicht gerade bekannt dafür, ihre Kunden zu verzärteln. Rigide und immer wieder verschärfte Regeln fürs Handgepäck, drastische Aufpreise für große Koffer und eng bestuhlte Flugzeuge verärgern regelmäßig Kunden. Wer Ersatz für beschädigtes Gepäck fordern oder Erstattungsansprüche bei Verspätungen geltend machen möchte, sucht mitunter Beistand bei einer der vielen Internetplattformen, die sich – gegen Geld, versteht sich – dem Kampf gegen die Airlines verschrieben haben.

Ausgerechnet Ryanair hat nun gegen eine dieser Plattformen einen bemerkenswerten juristischen Sieg errungen: Flightright darf in seiner Werbung künftig nicht mehr allzu schlecht über den Billigflieger sprechen. In einem Urteil (Az.: 14 U 132/22) hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg dem Unternehmen unter anderem die Behauptung verboten, dass die Fluggesellschaft Verbraucherrechte mit Füßen trete. Zudem darf es seinen Kunden nicht mehr raten, jegliche Kontaktversuche der Airline zu ignorieren. Es wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro für jeden Wiederholungsfall verhängt.

Flightright sammelt wie seine Branchenkonkurrenten Entschädigungsansprüche von Passagieren bei gravierenden Flugverspätungen, setzt diese gegen die Airline juristisch durch und kassiert dafür eine Provision. Offensichtlich hat Flightright dabei einige elementare Transparenzregeln missachtet. Denn das OLG verpflichtete das Unternehmen in dem Urteil ebenfalls, einen zusätzlich erhobenen »Anwaltszuschlag« in Höhe von 14 Prozent von Beginn an explizit zu erwähnen.

Bis zu 600 Euro Entschädigung

Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung geht es bei einem kurzen Flug bis 1500 Kilometer Entfernung um 250 Euro Entschädigung. Bei längeren Flügen sind nach drei Stunden Verspätung bis zu 600 Euro fällig. Die Portale kassieren davon nach Angaben von Ryanair bis zu 40 Prozent.

Die Airline mit Sitz in Dublin begrüßte das Urteil. Marketing-Chef Dara Brady forderte die Passagiere auf, ihre Ansprüche ausschließlich direkt bei Ryanair anzumelden und unnötige Kosten zu vermeiden. Kunden erhielten 100 Prozent dessen zurück, was ihnen zustehe.

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Verbraucher, die ihre Ansprüche nicht selbst gegenüber der Airline durchsetzen wollen, können neben den Portalen auch auf die kostenfreie Dienstleistung der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr zurückgreifen. Diese erreicht nach eigenen Angaben in 80 bis 90 Prozent der Fälle eine Einigung.

mik/dpa