SpOn 11.01.2026
12:40 Uhr

Fliegen: Bund lehnt verpflichtende Ausweiskontrolle beim Boarding ab


In Frankreich und Spanien müssen Fluggäste beim Einsteigen ihre Ausweise vorzeigen. Die Bundesregierung ist gegen solche Kontrollen in Deutschland. Kritik kommt von der Gewerkschaft der Polizei.

Fliegen: Bund lehnt verpflichtende Ausweiskontrolle beim Boarding ab

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für verpflichtende Identitätskontrollen vor Besteigen eines Flugzeugs zurückgewiesen und damit Kritik auf sich gezogen. »Wir stehen der Initiative des Bundesrats sehr positiv gegenüber«, sagt der Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei und Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf. Es sei bedauerlich, dass das Kabinett dieses Vorhaben der Länder nicht unterstützt habe. Denn die Erhebung dieser Daten und ihre Übermittlung zwischen Abflug- und Zielstaat würde für die Bundespolizei eine »sehr große Erleichterung in der täglichen Arbeit« darstellen.

Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres am 19. Dezember eine Änderung in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, über den der Bundestag aktuell berät. Konkret geht es um die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die unter anderem auch rechtliche Fragen der Drohnenabwehr betrifft. Die Länderkammer hat sich auf Initiative Niedersachsens dafür ausgesprochen, Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, vor dem Einstieg in ein Passagierflugzeug die Ausweisdokumente der Fluggäste mit den Angaben auf der Bordkarte beziehungsweise den Buchungsdaten abzugleichen. »In Anbetracht der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist es nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen gibt«, mahnte der Bundesrat.

In Frankreich, Belgien und Spanien ist die Kontrolle aktuelle Praxis, in Deutschland nicht. Italien hat die Verpflichtung vor einigen Monaten wieder abgeschafft. Begründet haben dies die italienischen Behörden mit einer Beschleunigung der Abläufe an den Flughäfen und damit, dass Flugreisen genauso zu behandeln seien wie Bahnreisen.

kek/dpa