Der Bundesrat will Mädchen und Frauen besser vor heimlich aufgenommenen, sexuell motivierten Fotos und Videos schützen. In einer Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, »zeitnah« einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen und bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Die Länder folgen damit auch der Petition einer Joggerin, die heimlich gefilmt worden war.
Nach aktueller Gesetzeslage ist nicht jede voyeuristische Aufnahme strafbar. Paragraf 184k Strafgesetzbuch (StGB) ahndet zwar Aufnahmen von intimen Körperbereichen – allerdings nur, wenn der oder die Filmende dabei die Kleidung des oder der Betroffenen umgeht. Sogenanntes Upskirting, das heimliche Filmen unter dem Rock, ist damit seit 2021 kriminalisiert.
Andere Aufnahmen blieben bislang straffrei, etwa Fotos von bekleideten Körperteilen oder auch heimliche Videos in der Sauna. Geht es nach dem Bundesrat, soll sich das nun ändern. Die Länder wollen vor allem Mädchen und Frauen besser vor Voyeurismus schützen. Gestärkt werden soll auch der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild.
Die Kölnerin Yanni Gentsch hatte sich zuvor mit einer Petition an NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) gewandt. Im Februar vergangenen Jahres war Gentsch im Kölner Grüngürtel joggen gewesen, ein Mann hatte sie von hinten gefilmt. Gentsch stellte ihn zur Rede und veröffentlichte das Video davon auf Instagram. Es wurde mittlerweile mehr als 16 Millionen Mal aufgerufen.
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Zwei weitere Frauen hatten eine Petition eingereicht, weil sie gegen ihren Willen in der Sauna fotografiert worden waren.
»Wir haben heute einen riesigen Erfolg zu verzeichnen«, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zum Beschluss im Bundesrat. Jede Frau und jedes Mädchen müsse sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Niedersachsen hatte die Bundesratsinitiative gemeinsam mit NRW und anderen Ländern eingebracht.
