Die EU-Staaten sollen Schutzsuchende künftig auch in Länder bringen dürfen, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben. Das Europäische Parlament hat einer verschärften Abschiebepolitik zugestimmt. Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Angehörige oder längeren Aufenthalt. Künftig soll es schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht.
Das Vorhaben wurde von Stimmen aus den konservativen, rechten und rechtsextremen Parteien im Parlament getragen. Die Gesetzesänderung muss noch von den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen, wie in diesem Fall, zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement wird optional. Für unbegleitete Minderjährige bleibt es dagegen notwendige Bedingung.
Leichtere Abschiebungen nach Nordafrika, Kosovo oder Kolumbien
Das Europaparlament hat auch eine Liste sieben sicherer Herkunftsstaaten bestätigt, die künftig EU-weit gelten soll. In diese Länder soll künftig schneller abgeschoben werden. Dabei geht es um die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien und die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch.
Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher für ihre Staatsangehörigen gelten. Dazu würden etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören. Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, wenn die EU Sanktionen gegen sie verhängt oder ein bewaffneter Konflikt ausbricht.
Menschen vor einer Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt
Foto: Patrick Pleul / dpaIn Deutschland gibt es bereits eine Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer. Von den Ländern auf der EU-Liste waren darauf bisher nur das Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher eingestuft.
Die EU-Liste ist für alle Mitgliedstaaten bindend. Gleichzeitig soll auch weiterhin immer der Einzelfall geprüft werden. Menschen, die aus diesen Ländern kommen und Schutz suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen aber ein beschleunigtes Asylverfahren. Auch dazu braucht es noch die formelle Bestätigung der EU-Staaten.
Die Regelungen sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das im Juni in Kraft treten soll. Für beide Vorhaben stimmten überwiegend Abgeordnete der Fraktionen rechts der Mitte, darunter auch Abgeordnete der AfD. Dagegen stimmten vor allem Linke, Grüne und Sozialdemokraten. Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Entscheidung.
