SpOn 11.12.2025
15:08 Uhr

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Georgien für Polizeigewalt bei Demonstration verurteilt


In der georgischen Hauptstadt Tiflis protestierten 2019 Menschen gegen die Rede eines Duma-Abgeordneten. Für das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei gegen die Demonstranten und Reporter muss Georgien nun zahlen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Georgien für Polizeigewalt bei Demonstration verurteilt

Georgien muss sich für Menschenrechtsverletzungen bei einer Demonstration in Tiflis verantworten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte  das Land zu Entschädigungen im sechsstelligen Bereich an die Betroffenen.

14 Reporter, die über die regierungskritische Demonstration berichteten, und 11 Teilnehmer hatten wegen des Vorgehens der georgischen Polizei bis zum Gerichtshof in Straßburg geklagt. Die meisten von ihnen erlitten Verletzungen durch den Einsatz von Gummigeschossen, wie der Gerichtshof mitteilte. Andere sollen von Polizisten getreten oder geschlagen worden sein.

EGMR: »Es wurde ungerechtfertigt Gewalt angewendet«

Bei der Protestveranstaltung mit etwa 12.000 Teilnehmenden im Juni 2019 wurden mehr als 200 Menschen verletzt – aufseiten von Polizei, Medien und den Demonstrierenden. Auslöser für die Unruhen war der Besuch einer russischen Delegation bei einer Tagung im Parlament. Ein Duma-Abgeordneter hielt eine Rede vom Platz des Parlamentspräsidenten aus. Das sahen viele als Affront. Die Opposition rief auch aus Sorge, Moskau könnte mehr Einfluss in Georgien nehmen, zum Protest auf.

Die georgische Polizei sperrt einen Bereich in der Nähe des Parlaments

Die georgische Polizei sperrt einen Bereich in der Nähe des Parlaments

Foto: Zurab Tsertsvadze / AP Photo / picture alliance

Die Richterinnen und Richter der Großen Kammer in Straßburg teilten mit: »Es wurde ungerechtfertigt Gewalt angewendet, wodurch die Antragsteller und andere Personen körperliche Verletzungen erlitten.« Die Journalisten seien in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden, die Demonstranten in ihrer Versammlungsfreiheit. Obwohl es möglicherweise grundsätzlich rechtens gewesen sei, den Protest vor dem Parlamentsgebäude aufzulösen, sei die Art und Weise nicht gerechtfertigt gewesen.

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Außerdem stellten die Richterinnen und Richter fest, dass die georgischen Behörden die Vorfälle nicht schnell und gründlich genug aufklärten. Selbst nach fünfeinhalb Jahren sei etwa noch nicht die Identität der Staatsbediensteten festgestellt, die für die Gewalteinsätze verantwortlich seien.

jmm/dpa