SpOn 21.05.2026
06:37 Uhr

Europäische Union: Friedrich Merz schlägt EU-Sonderstatus für Ukraine vor


Die Ukraine drängt die EU, doch der Aufnahmeprozess ist langwierig. Kanzler Merz hat nun einen Sonderplan skizziert, der Kyjiw schon jetzt mehr Rechte zugesteht – die Verteidigungsklausel der EU inklusive.

Europäische Union: Friedrich Merz schlägt EU-Sonderstatus für Ukraine vor

Bundeskanzler Friedrich Merz will der Ukraine einen neuen Sonderstatus als »assoziiertes Mitglied« der Europäischen Union anbieten. In einem Brief an die EU-Spitzen skizziert er, wie diese Mitgliedschaft aussehen soll: Volle Mitgliedschafts- und Stimmrechte soll die Ukraine demnach zunächst nicht bekommen, allerdings enger in die EU-Institutionen eingebunden werden.

Kyjiw hofft schon länger, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Seit dem Überfall durch die Armee von Kremlchef Wladimir Putin drängt das Nachbarland Russlands auf einen deutlich schnelleren EU-Beitritt.

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Merz begründete seinen Vorstoß entsprechend mit der besonderen Lage der Ukraine als Land im Krieg und erheblichen Fortschritten in den Beitrittsverhandlungen. Demnach soll der Vorschlag auch die von US-Präsident Donald Trump initiierten Friedensgespräche erleichtern – unter anderem durch eine politische Zusage der Mitgliedstaaten, die EU-Beistandsklausel auch auf die Ukraine anzuwenden.

»Neue Dynamik für die Ukraine«

Die Erweiterung der EU sei eine »geopolitische Notwendigkeit«, schreibt Merz. Zugleich dauerten Aufnahmeprozesse lange. »Entsprechend bin ich überzeugt, dass wir eine neue Dynamik für die Ukraine ebenso wie für die Länder des westlichen Balkans und Moldau benötigen.«

Konkret soll der Sonderstatus als »assoziiertes Mitglied« mehr Rechte und Pflichten beinhalten, als Länder in einem gewöhnlichen Aufnahmeprozess erhalten. Unter anderem schlägt Merz folgende Punkte vor:

  • Teilnahme an und Stimmberechtigung bei Treffen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Rates, außerdem Teilnahme ohne Stimmrecht in der EU-Kommission und im EU-Parlament

  • Schrittweise Eingliederung in das EU-Budget

  • Greifen von Artikel 42.7, also der Beistands- und Verteidigungsklausel der EU, um der Ukraine umfangreiche Sicherheitsgarantien zu gewähren

  • Sitz am Gerichtshof der Europäischen Union als »Assistant Rapporteur«, eine Art niederrangiger Richterplatz

Sollte Kyjiw im Aufnahmeprozess Rückschritte machen oder sich die Ukraine in »grundlegenden Werten der EU« rückschrittig entwickeln, könne die Mitgliedschaft wieder gestutzt werden, empfiehlt Merz darüber hinaus. Ähnlich sollten die Länder des westlichen Balkans und Moldau weitere Beitrittssignale erhalten. Anders als für die Ukraine schlägt Merz jedoch vor, dass man hier eigene Pläne für eine rasche Aufnahme entwickeln sollte.

mrc