Nach jahrelangem Ringen haben die Europäische Union (EU) und die Schweiz neue Abkommen zur Stabilisierung und Intensivierung ihrer Beziehungen unterzeichnet. Die in Brüssel geschlossenen Vereinbarungen sollen einen Ausbau der Zusammenarbeit auf dem Strommarkt sowie bei der Lebensmittelsicherheit und im Gesundheitsbereich ermöglichen.
Zudem haben sie zum Ziel, Schweizer Unternehmen in klar festgelegten Bereichen eine ungehinderte Beteiligung am EU-Binnenmarkt zu garantieren. Im Gegenzug verpflichtet sich die Schweiz, EU-Recht zu übernehmen und Zahlungen zur Unterstützung strukturschwacher EU-Regionen zu leisten. Letztere sollen sich ab 2030 auf jährlich 350 Millionen Franken (gut 385 Millionen Euro) belaufen. Bisher sind es etwa 130 Millionen Franken im Jahr.
Von der EU hieß es am Montag, das Paket werde einen reibungslosen Zugang zu einem Markt mit 460 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern schaffen – mit wirtschaftlichen Vorteilen für beide Seiten. Durch die Angleichung von Standards und Regeln in eng verflochtenen Bereichen werde es Rechtssicherheit schaffen und den Handel mit Waren wie Medizinprodukten und Lebensmitteln vereinfachen. Zudem solle es auch klarere Regeln für Grenzpendler schaffen.
EU ist wichtigster Handelspartner der Schweiz
Der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin erklärte, nach Auffassung des Schweizer Bundesrats sei das Abkommen ausgewogen und für beide Seiten vorteilhaft. Es werde als Motor für Wohlstand, Arbeitsplätze und Stabilität gesehen und es komme den Bürgern, der Wirtschaft und Gesellschaft zugute. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte bei der Unterzeichnung der Abkommen: »Heute ist ein wichtiger Tag für die Europäische Union und die Schweiz. Denn die EU und die Schweiz mögen geografisch Nachbarn sein, partnerschaftlich sind wir es aus Überzeugung.«
Die Schweiz ist nach den USA, China und Großbritannien der viertwichtigste Handelspartner der EU. Umgekehrt ist die EU, und da allen voran Deutschland, der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Vor mehr als 30 Jahren hatte sich die Schweizer Regierung für einen EU-Beitritt ausgesprochen, doch lehnte das Volk 1992 allein schon den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit 50,3 Prozent ab. Seitdem sind rund 25 bilaterale Abkommen geschlossen worden. So hat die Schweiz schon weitgehenden Zugang zum EU-Binnenmarkt, im Gegenzug gilt mit gewissen Auflagen die Personenfreizügigkeit. Viele Abkommen sind wegen Gesetzesänderungen in der EU aber nicht mehr zeitgemäß.
Parmelin unterzeichnet, obwohl seine Partei dagegen ist
Der Unterzeichnung des Abkommenspakets war ein langes Drama vorausgegangen. So hatten die Schweizer 2021 ein über zehn Jahre mühsam ausgehandeltes Kooperationspaket abrupt platzen lassen. Die Begründung war damals: Es habe keine Chance, bei einer Volksabstimmung angenommen zu werden.
Als kurios gilt, dass die Abkommen in Brüssel mit Parmelin von einem Politiker unterzeichnet wurden, dessen eigene Partei, die rechte SVP, die Verträge rigoros bekämpft. Das liegt an einer Eigenheit des Schweizer Regierungssystems: Wer in die siebenköpfige Regierung eintritt, ist dem Konsens im Kabinett stärker verpflichtet als der eigenen Partei. Das Land wird seit Jahrzehnten von einer Koalition der vier wählerstärksten Parteien regiert.
Paket muss noch Volksabstimmung in der Schweiz überstehen
Die Regierung sagt, das neue Abkommen sei deutlich besser als das von 2021. Unter anderem habe die Schweiz mehr Spielraum bei der Übernahme von neuen EU-Rechtsvorschriften herausgehandelt. Dennoch muss auch dieses Paket noch die Hürde einer Volksabstimmung in der Schweiz nehmen. Gegner sehen es als »EU-Unterwerfungsvertrag«.
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Sollte das Referendum zu einem Aus für die Absprachen führen, würden bestehende bilaterale Abkommen gültig bleiben, aber an Bedeutung und Wirksamkeit verlieren, da sie nicht mehr aktualisiert würden. Dies würde nach Angaben der Befürworter der Abkommen zu Rechts- und Planungsunsicherheiten führen, speziell für Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren.
