In der gesamten Europäischen Union könnte im Sexualstrafrecht bald der Ansatz »Nur Ja heißt Ja« gelten. Das Europaparlament dringt auf eine EU-weite, einheitliche Definition von Vergewaltigungen: Sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers sollen nach der Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen. 447 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sprachen sich für eine entsprechende Resolution aus, 160 dagegen, 43 enthielten sich. Die Resolution ist nicht rechtsverbindlich.
Das Parlament forderte in dem Text von EU-Ländern, die noch auf eine gewalt- oder zwangsbasierte Vergewaltigungsdefinition setzen, ihre nationalen Gesetze an internationale Standards anzupassen.
Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein »Nein heißt Nein«-Ansatz: Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. Andere EU-Länder, wie etwa zuletzt Frankreich, gehen weiter: Dort ist die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig. Dies wird als »Nur Ja heißt Ja«-Ansatz bezeichnet. Die Grünenfraktion im Bundestag fordert ebenfalls , dass jede sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird, in die nicht alle Beteiligten ausdrücklich eingewilligt haben.
Auch das EU-Parlament will laut seiner Mitteilung, dass Schweigen, fehlender Widerstand oder das Ausbleiben eines »Nein« nicht dafür ausreichen, dass eine Einwilligung angenommen wird. Neun Länder inklusive Deutschland müssten noch Schritte in die richtige Richtung machen, sagte die schwedische EU-Abgeordnete Evin Incir von der Sozialdemokratischen Fraktion, die die Resolution mit verhandelt hatte.
Parlament unterbreitet Vorschläge für Opferschutz
Über eine EU-weite Definition des Straftatbestands diskutierten die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament bereits im Jahr 2024, konnten sich damals aber nicht einigen. Strafrecht ist grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten, nur bei bestimmten grenzüberschreitenden Kriminalitätsbereichen darf die EU Vorschriften machen.
Mit der Resolution macht das Parlament außerdem Verbesserungsvorschläge für den Opferschutz. Es forderte Mitgliedstaaten dazu auf, dafür zu sorgen, dass Opfer Zugang zu rechtlicher Unterstützung haben. Fachkräfte, die mit Opfern in Kontakt kommen, sollen zudem geschult werden.
Die Position des EU-Parlaments wird der EU-Kommission in Brüssel übermittelt. Diese muss innerhalb von drei Monaten reagieren, ist aber nicht verpflichtet, Gesetzesvorschläge vorzulegen.
